Ein Bebauungsplan zur Ertüchtigung eines Verkehrskreisels verletzt das Abwägungsgebot, wenn er den Lärmkonflikt unbewältigt lässt, obwohl bekannt war, dass die Immissionsgrenzwerte des § 2 Abs. 1 Nr. 2 der 16. BImSchV i.V.m. § 50 BImSchG in der unmittelbaren Nachbarschaft außerhalb des Plangebiets nicht eingehalten werden können.