Die Anwendung der §§ 41 und 42 BImSchG sowie der 16. BImSchV auf die Planung des Baus einer Straße durch Bebauungsplan ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil es sich um eine Stichstraße handelt, durch die ein Gewerbegebiet mit nur einem dort anzusiedelnden Gewerbebetrieb erschlossen wird.
Beschluss des 4. Senats vom 14. November 2000 - BVerwG 4 BN 44.00 -
I. OVG Münster vom 08.06.2000 - Az.: OVG 7a D 40/98.NE -