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Immissionsgrenzwert

Entscheidungen der Gerichte

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 10308/08.OVG vom 13.08.2008

Zur Planung einer Ortsumgehungsstraße, die einen beidseits einer Bundesstraße gelegenen Betrieb von der begehrten Verkehrsentlastung ausnimmt.

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 36.07 vom 27.09.2007

Ein Dritter, der von Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts für Feinstaubpartikel PM10 betroffen ist, hat ein Recht auf Abwehr seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch planunabhängige Maßnahmen (im Anschluss an Beschluss vom 29. März 2007 - BVerwG 7 C 9.06 - NVwZ 2007, 695 zur Veröffentlichung in BVerwGE und Buchholz vorgesehen). Als planunabhängige straßenverkehrsrechtliche Maßnahme kann insbesondere ein Verbot des LKW-Durchgangsverkehrs im innerstädtischen Bereich in Betracht kommen.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 C 9.06 vom 29.03.2007

Ein Dritter, der von gesundheitsrelevanten Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts für Feinstaubpartikel PM10 betroffen ist, hat nach nationalem Recht keinen Anspruch auf Erstellung eines Aktionsplans i.S.d. § 47 Abs. 2 BImSchG. Er kann sein Recht auf Abwehr gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Feinstaubpartikel PM10 im Wege eines Anspruchs auf Durchführung planunabhängiger Maßnahmen durchsetzen.

Zur Frage, ob europäisches Gemeinschaftsrecht, insbesondere Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 96/62/EG, den nationalen Gesetzgeber zu einer drittschützenden Ausgestaltung der behördlichen Pflicht zur Aufstellung eines Aktionsplans zwingt (Vorlage zur Vorabentscheidung an den Europäischen Gerichtshof).

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 L 351/05 vom 29.09.2006

1. Zum Anspruch der Straßenanlieger auf Beseitigung der "Altstadtpflasterung" durch Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.

2. Für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Lärmbelästigungen der Anlieger durch einen Wechsel des Fahrbahnbelags ist die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) heranzuziehen.

3. Die Beurteilungspegel nach § 3 Abs. 1 Satz 1 16. BImSchV sind nicht anhand tatsächlicher Messungen zu ermitteln, sondern nach Maßgabe der Anlage 1 dieser Verordnung zu berechnen.

4. Ein Folgenbeseitigungsanspruch wegen eines Fahrbahnbelagwechsels kann allenfalls auf solche Mängel im Abwägungsvorgang gestützt werden, die auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind. Das gilt entsprechend § 37 Abs. 8 Satz 1 StrG LSA auch dann, wenn ein Planfeststellungsverfahren nicht vorgeschrieben ist.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 LC 276/02 vom 25.09.2003

1. Zur sukzessiven Erweiterung eines vorhandenen Windparks und deren Beurteilung nach BImSchG.

2. Zum Zeitpunkt, in dem sich die Unwirksamkeit eines Flächennutzungsplanes herausstellt, und zum Eingreifen der Unbeachtlichkeitsregel des § 214 Abs. 2 Nr. 3 BauGB.

3. Zur Teilunwirksamkeit eines Flächennutzungsplanes.

4. "Zaunwerte" für Lärm und Schlagschatten in Flächennutzungsplänen.

5. Zur Entwicklung eines Bebauungsplanes aus einem Flächennutzungsplan, der teilweise unwirksam ist.

6. Zur Festsetzung eines Emissionspegels für Windkraftanlagen in einem Sondergebiet.

7. Die Festsetzung der Größe der Grundfläche und der überbaubaren Grundstücksfläche muss über den Standort des Schaftes der Windkraftanlage auch die Fläche einschließen, die der Rotor überstreicht.

BVERWG – Urteil, BVerwG 4 CN 7.97 vom 08.10.1998

Leitsätze:

Für die Anwendbarkeit des § 215 a Abs. 1 Satz 1 BauGB genügt es, daß die konkrete Möglichkeit der Fehlerbehebung in einem ergänzenden Verfahren besteht. Das setzt voraus, daß der Mangel nicht die Grundzüge der Planung berührt.

Urteil des 4. Senats vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 4 CN 7.97 -

I. VGH München vom 19.9.1997 - Az.: VGH 1 N 95.1267 -

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