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Immissionsgrenzwert

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 10308/08.OVG vom 13.08.2008

Rechtsgebiete:VwGO, FStrG
Schlagworte:Planfeststellung, Planrechtfertigung, Straße, Umgehungsstraße, Umgehung, Verkehr, Verkehrslärm, Verkehrszunahme, Verkehrsbelastung, Verkehrsentlastung, Immissionsgrenzwert, Abwägung, Alternative, Trassenalternative, Linienführung, Betrieb, Betriebsgelände
Stichwort:Immissionsgrenzwert
Leitsatz:Zur Planung einer Ortsumgehungsstraße, die einen beidseits einer Bundesstraße gelegenen Betrieb von der begehrten Verkehrsentlastung ausnimmt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10308/08.OVG



BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 36.07 vom 27.09.2007

Rechtsgebiete:BImSchG, 22. BImSchV
Schlagworte:Anspruch auf Verkehrsbeschränkung, Anspruch auf Minderung anlagenbezogener Schadstoffemissionen, Feinstaubpartikel, Luftreinhaltung, Aktionsplan, Immissionsgrenzwert, Gesundheitsschutz, Gefahrenabwehr, Vorsorge, Aufgabennorm, Straßenverkehrsbeschränkung
Stichwort:Immissionsgrenzwert
Leitsatz:Ein Dritter, der von Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts für Feinstaubpartikel PM10 betroffen ist, hat ein Recht auf Abwehr seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch planunabhängige Maßnahmen (im Anschluss an Beschluss vom 29. März 2007 - BVerwG 7 C 9.06 - NVwZ 2007, 695 zur Veröffentlichung in BVerwGE und Buchholz vorgesehen). Als planunabhängige straßenverkehrsrechtliche Maßnahme kann insbesondere ein Verbot des LKW-Durchgangsverkehrs im innerstädtischen Bereich in Betracht kommen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 36.07

BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 C 9.06 vom 29.03.2007

Rechtsgebiete:BImSchG, 22. BImSchV, 35. BImSchV, StVO, Richtlinie 96/62/EG, Richtlinie 1999/30/EG
Schlagworte:Feinstaubpartikel, Luftreinhaltung, Aktionsplan, Immissionsgrenzwert, Gesundheitsschutz, Gefahrenabwehr, Vorsorge, subjektives Recht, Aufgabennorm, planunabhängige Maßnahme, Planfeststellung, anlagenbezogene Schadstoffimmission, Straßenverkehrsbeschränkung, Anspruch auf Einschreiten, europarechtliche Richtlinie, Umsetzung in nationales Recht, Direktwirkung, Grundsatz der Effektivität des Gemeinschaftsrechts, Verfahrensautonomie des Mitgliedstaats, Gleichwertigkeit des Rechtsschutzes, Anspruch auf einen Aktionsplan
Stichwort:Immissionsgrenzwert
Leitsatz:Ein Dritter, der von gesundheitsrelevanten Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts für Feinstaubpartikel PM10 betroffen ist, hat nach nationalem Recht keinen Anspruch auf Erstellung eines Aktionsplans i.S.d. § 47 Abs. 2 BImSchG. Er kann sein Recht auf Abwehr gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Feinstaubpartikel PM10 im Wege eines Anspruchs auf Durchführung planunabhängiger Maßnahmen durchsetzen.

Zur Frage, ob europäisches Gemeinschaftsrecht, insbesondere Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 96/62/EG, den nationalen Gesetzgeber zu einer drittschützenden Ausgestaltung der behördlichen Pflicht zur Aufstellung eines Aktionsplans zwingt (Vorlage zur Vorabentscheidung an den Europäischen Gerichtshof).
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 C 9.06

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 L 351/05 vom 29.09.2006

Rechtsgebiete:LSA StrG, 16. BImSchV
Schlagworte:Abwägung, Abwägungsergebnis, Abwägungsvorgang, Altstadtpflaster, Berechnung, Beurteilungspegel, Beseitigung, Erheblichkeit, Gutachten, schalltechnisches, Folgenbeseitigungsanspruch, Immissionsgrenzwert, Lärmimmission, Messung, Straße, Straßenbelag, Zumutbarkeit
Stichwort:Immissionsgrenzwert
Leitsatz:1. Zum Anspruch der Straßenanlieger auf Beseitigung der "Altstadtpflasterung" durch Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.

2. Für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Lärmbelästigungen der Anlieger durch einen Wechsel des Fahrbahnbelags ist die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) heranzuziehen.

3. Die Beurteilungspegel nach § 3 Abs. 1 Satz 1 16. BImSchV sind nicht anhand tatsächlicher Messungen zu ermitteln, sondern nach Maßgabe der Anlage 1 dieser Verordnung zu berechnen.

4. Ein Folgenbeseitigungsanspruch wegen eines Fahrbahnbelagwechsels kann allenfalls auf solche Mängel im Abwägungsvorgang gestützt werden, die auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind. Das gilt entsprechend § 37 Abs. 8 Satz 1 StrG LSA auch dann, wenn ein Planfeststellungsverfahren nicht vorgeschrieben ist.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 351/05


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