Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterIImmission 

Immission

Entscheidungen der Gerichte

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 7 B 1647/08 vom 27.02.2009

1. Zur immissionsschutzrechtlichen Problematik des Betriebs eines Fußballstadions bei benachbarter Wohnbebauung (hier: Interessenabwägung im Einzelfall).

2. Die 18. BImSchV enthält konkrete Vorgaben für die rechtliche Beurteilung des Nutzungskonflikts zwischen Sportanlagen und Nachbargrundstücken.

3. Bewohner des Außenbereichs können nur die Schutzmaßstäbe für sich in Anspruch nehmen, die auch für andere gemischt nutzbare Bereiche, mithin für Kern-, Dorf- und Mischgebiete einschlägig sind.

4. Ob Lichtimmissionen zumutbar sind, ist unter Beachtung der Grundsätze, die die Rechtsprechung zum Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat, im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen. Zu berücksichtigen ist dabei auch die durch die Gebietsart und die tatsächlichen Verhältnisse bestimmte Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der betroffenen Nachbarschaft.

5. Der nordrhein-westfälische Runderlass "Lichtimmissionen, Messung, Beurteilung und Verminderung" vom 13. September 2000 kann als sachverständige Beurteilungshilfe herangezogen werden.

OLG-STUTTGART – Urteil, 10 U 146/08 vom 09.02.2009

Starke, länger andauernde und damit nicht mehr zumutbare Sonnenlichtreflexionen muss der Nutzer einer Wohnung auf seiner Terrasse und in seinem Wohn- und Esszimmer nicht hinnehmen, wenn der Störer, der für die lichtreflektierende bauliche Anlage verantwortlich ist, nicht darlegt und ggf. beweist, dass die Lichtreflexionen mit zumutbaren Mitteln nicht ausgeschlossen oder auf ein zumutbares Maß reduziert werden können.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 8 S 2604/08 vom 30.12.2008

Einem Nachbarn steht nicht schon deshalb ein allein auf die Art der baulichen Nutzung zu beziehender Gebietserhaltungsanspruch zu, weil das von ihm bekämpfte Vorhaben nach dem Maß der baulichen Nutzung des Baugrundstücks typischerweise in ein anderes Baugebiet gehört.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 6 UE 2250/07 vom 22.10.2008

1. Ein im Zusammenhang mit der Produktion chemischer Grundstoffe anfallendes - hier als "Harzöl" bezeichnetes - inhomogenes Gemisch verschiedener Stoffe (diverse Lösemittel und Fehlchargen), die nicht zielgerichtet bei der Herstellung der von dem Anlagenbetreiber erzeugten Produkte anfallen und sich nicht mehr als Hilfs- oder Betriebsstoffe verwenden lassen, ist als Rückstand und nicht als Nebenprodukt zu qualifizieren.

2. Ein derartiges Reststoffgemisch ist aber nach abfallrechtlichen Kriterien dann nicht als Abfall zu qualifizieren, wenn seine Verwendung als Brennstoff ohne die Notwendigkeit weiterer Bearbeitungsprozesse als sicher angenommen werden kann und bei der Verbrennung hochwertigen Primärbrennstoff ersetzt.

3. Die Verbrennung eines Reststoffgemischs zur Energiegewinnung stellt demnach keine (Mit-) Verbrennung von Abfällen im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 der 17. BImSchV dar, sondern unterfällt als Verwendung eines flüssigen abfallähnlichen Stoffs der Regelungswirkung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 der 17. BImSchV mit der Folge, dass bei Vorliegen der Voraussetzung der gleichen oder geringeren Emissionen wie bei der Verbrennung von Heizöl EL die Ausnahmevorschrift des Abs. 1 Nr. 2, 2. HS einschlägig ist und die Anwendung der Vorschriften der 17. BImSchV ausscheidet.

OVG-SAARLAND – Beschluss, 3 Q 110/06 vom 01.06.2007

1. Bei Immissionsmessungen zum Lärm von Windenergieanlagen wird dem Problem unterschiedlicher Windrichtungen und unterschiedlicher Windstärken dadurch Rechnung getragen, dass bei Mitwind (von der Windenergieanlage zum betroffenen Bürger) mit einer standardisierten Windgeschwindigkeit von 10 m/s (frische Brise) gemessen wird.

2. Erfolgt die Immissionsmessung bei Windstärken bis zu 14 m/s (steifer Wind), bleibt sie klar erkennbar auf der sicheren Seite.

OLG-BREMEN – Urteil, 4 U 26/06 vom 11.05.2007

1. Ein später hinzugezogener Nachbar ist nicht uneingeschränkt zur Duldung jeglicher Immission verpflichtet (wie BGHZ 148, 261 = MDR 2001, 1233 = NJW 2001, 3119). Dies gilt auch im Verhältnis zu Immissionen, die in der Nutzung von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Flächen ihren Ursprung haben.

2. Die Lästigkeit eines Geräusches, die für das Immissionsrecht entscheidend ist, hängt nicht allein von Messwerten, sondern auch von einer Reihe anderer Umstände ab, für die es auf die Beurteilung des Tatrichters ankommt.

3. Maßgebend für die Entscheidung, ob eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, ist eine wertende Betrachtung, wobei auch öffentliche Belange zu würdigen sind (hier: Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse durch ein Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs).

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 10 A 998/06 vom 15.03.2007

1. In Wohngebieten gibt es keinen generellen Schutzanspruch gegen Lichtimmissionen, die von Werbeanlagen in benachbarten, gewerblich genutzten Baugebieten ausgehen.

2. Ob Lichtimmissionen in der Nachbarschaft schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen, ist anhand des Gebots der Rücksichtnahme im Einzelfall unter Berücksichtigung der Gebietsart und der Schutzwürdigkeit der gegenläufigen Nutzungsinteressen zu beurteilen. Dabei kann der nordrhein-westfälische Runderlass "Lichtimmissionen, Messung, Beurteilung und Verminderung" vom 13.9.2000 mit seiner Unterscheidung zwischen "Raumaufhellung" und "psychologischer Blendung" als sachverständige Orientierungshilfe dienen.

3. Das Gebot der Rücksichtnahme ist nicht verletzt, wenn die Leuchtwerbung eines ca. 150 m entfernten 24 m hohen P.-Pylons nicht zu einer messbaren Raumaufhellung in dem betroffenen Wohngebäude und zu keiner ständigen Ablenkung des Auges führt.

4. Nachbarn ist es zuzumuten, Wohnräume durch Vorhänge, Gardinen oder Jalousetten gegen Lichteinwirkungen abzuschirmen.

OLG-STUTTGART – Urteil, 10 U 226/06 vom 23.02.2007

Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB anlaog erfasst auch Schäden, die infolge eines Brandes durch Rauch - und Rußimmissionen an beweglichen Sachen entstehen, die vom Mieter eines benachbarten Gebäudes dort bestimmungsgemäß gelagert sind.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 B 72.06 vom 11.12.2006

Windenergieanlagen können gegen das in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB verankerte Gebot der Rücksichtnahme verstoßen, weil von den Drehbewegungen ihrer Rotoren eine "optisch bedrängende" Wirkung auf bewohnte Nachbargrundstücke im Außenbereich ausgeht. Ob eine derartige Wirkung anzunehmen ist, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalles (Bestätigung von OVG Münster, DVBl 2006, 1532).

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 8 A 4840/05 vom 06.12.2006

1. Ein Anlieger hat grundsätzlich nur den Verkehr zu dulden, der der funktionsgerechten Inanspruchnahme der Straße dient. Je dringender und notwendiger eine Verkehrslösung ist und je weniger Alternativen es gibt, umso eher kann im Rahmen einer verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO aber auch den Anliegern einer Haupterschließungsstraße Durchgangsverkehr und ein entsprechendes "Mehr" an Lärm- und Abgasbelastung zugemutet werden.

2. Die Straßenverkehrsbehörde hat bei der nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO vorzunehmenden Interessenabwägung das Lärmschutzinteresse der Anlieger besonders zu würdigen, wenn die in § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV genannten Grenzwerte überschritten werden. Sofern die in den Lärmschutz-Richtlinien-StV aufgeführten Richtwerte überschritten werden, kommt dem Lärmschutzinteresse der Anlieger ein besonders hohes Gewicht zu.

3. Die in der 22. BImSchV festgesetzten Immissionsgrenzwerte stellen auch im Rahmen einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO eine geeignete und hinreichende Orientierungshilfe für die ermessensgerechte Bewertung der verkehrsbedingten Schadstoffbelastung der Anlieger einer Straße dar.

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 32 Wx 116/06 vom 09.10.2006

1. Der in der Teilungserklärung vorgesehene Betrieb einer Gaststätte in einem offenen Einkaufszentrum wird nicht dadurch unzulässig, dass in angrenzenden anderen Gewerbebetrieben Geruchsbelästigungen auftreten, die nicht auf einen bestimmungswidrigen Gebrauch der Gaststätte zurückzuführen sind.

2. Ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB ist zwischen Teileigentümern jedenfalls dann nicht gegeben, wenn die Immissionen Folge einer nach Vereinbarung und Teilungserklärung zulässigen Nutzung sind.

OVG-BREMEN – Beschluss, 1 B 249/06 vom 12.07.2006

Anspruch auf Einschreiten gegen ein im Rahmen einer Hotelveranstaltung durchgeführtes Feuerwerk zum Schutz von Menschen und Pferden gegen Lärmeinwirkungen (im Einzelfall verneint).

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 264/02 vom 17.06.2005

1. Eine zu weit gehende "Ausklammerung" von Genehmigungsvoraussetzungen und die "Abschiebung" auf Nebenbestimmungen begegnet Bedenken.

2. Sieht das Gericht von der Einholung weiterer Gutachten ab, verletzt es seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn sich dem Gericht eine weitere Sachaufklärung aufdrängen musste; dies ist nicht schon dann der Fall, wenn andere Sachverständige zu widersprechenden Ergebnissen gekommen sind.

HAMBURGISCHES-OVG – Urteil, 2 Bf 345/02 vom 02.06.2005

1. Vorhaben, die nach dem Luftverkehrsgesetz planfeststellungsbedürftig sind, bedürfen einer Planrechtfertigung auch dann, wenn sie ausschließlich privatnützigen Zwecken dienen.

2. Das Luftverkehrsgesetz bietet eine rechtliche Grundlage dafür, bei dem unmittelbar nur privatnützigen Zwecken dienenden Werkflugplatz eines Flugzeugwerks die mittelbaren Auswirkungen einer Flugplatzerweiterung für das Gemeinwohl (Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen sowie Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur durch Ausweitung der Produktion) in der Planfeststellung zu berücksichtigen, sofern auch unter diesem Gesichtspunkt eine Planrechtfertigung gegeben ist (hier bejaht für die Planfeststellung zur Ermöglichung der Produktion des Airbus A380 in Hamburg-Finkenwerder).

3. Solche mittelbaren Gemeinwohlzwecke können es rechtfertigen, von Fluglärm betroffene Anwohner auf die Inanspruchnahme von passivem Lärmschutz für ihre Häuser und auf eine Entschädigung für die Beeinträchtigung von Außenwohnbereiche zu verweisen.

4. Die durch einen Dauerschallpegel zu bestimmende Grenze, bis zu der ein durch Schutzmaßnahmen nicht zu verhindernder Fluglärm im Außenwohnbereich entschädigungslos hingenommen werden muss, liegt bei einem Flugplatz, der nur mittelbar dem gemeinen Wohl dient, niedriger als bei unmittelbar gemeinnützigen Verkehrsflugplätzen (hier angenommen mit einer Verminderung um 3 dB(A) bei einem Leq3-bewerteten Dauerschallpegel).

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 K 328/00 vom 29.04.2005

1. Antragsbefugt im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan ist auch ein Grundeigentümer außerhalb des Plangebiets, der sich auf Abwägungsmängel berufen kann. Maßgeblich sind insoweit nur Belange, die in der konkreten Planungssituation einen städtebaulichen Bezug haben.

2. Der Mangel erneuter Auslegung muss fristgerecht gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Dem genügt nicht, wenn der Mangel vor Gericht in einem Bauzustimmungsverfahren gerügt worden ist, an dem die Gemeinde nicht beteiligt ist.

3. In einem Sondergebiet darf der "Störgrad" einem der BauNVO-Gebietstypen gleichgesetzt werden.

Der "Störgrad gleich einem Mischgebiet" ist neben einem (allgemeinen) Wohngebiet nicht abwägungsfehlerhaft.

Eine konkrete Konfliktlösung in Grenzlagen kann, soweit der Bebauungsplan dafür offen ist, noch anhand von § 15 BauNVO im Baugenehmigungsverfahren vorgenommen werden.

4. Zur konkreten Einhaltung des Gebots der Rücksichtnahme.

5. Nach Naturschutzrecht erforderliche Ausgleichsmaßnahmen können nach Planaufstellung vereinbart werden, wenn sie in ihren Grundzügen bereits während des Aufstellungsverfahrens bekannt waren

OLG-DRESDEN – Urteil, 9 U 263/05 vom 07.04.2005

1. Wiederholungsgefahr i.S.d. § 1004 Abs. 2 BGB begründet nicht zwingend einen Verfügungsgrund nach § 935 ZPO.

2. Das gezielte Anstrahlen eines Gebäudes mit einem politischen Text (Diaprojektion) ist keine Immission, die § 906 BGB unterfällt.

3. Zur Abwägung von Eigentumsrecht (Art. 14 GG) und Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG).

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 K 117/03 vom 16.12.2004

1. Im Fall einer Straßenplanung durch Bebauungsplan entfällt das Rechtsschutzinteresse an der Durchführung des Normenkontrollverfahrens nicht schon dadurch, dass die Straße fertig gestellt worden ist.

2. Immissionsschutzrecht verlangt für die Abwägung bei einer notwendigen Trassenführung keine ins Einzelne gehende Ermittlung von konkreten Beeinträchtigungen; dies kann einem nachfolgenden Verfahren zur Erlangung von Entschädigungen für Schallschutzmaßnahmen überlassen werden.

OLG-CELLE – Urteil, 4 U 154/04 vom 17.11.2004

Die Überschreitung der Grenzwerte für Erschütterungsimmissionen gemäß DIN 4150 bei dem Betrieb einer Stadtbahn lässt nicht die Schlussfolgerung zu, dass in der Regel eine wesentliche Beeinträchtigung der Nutzung benachbarter Grundstücke zu Wohnzwecken vorliegt.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10949/04.OVG vom 14.09.2004

Können bei einer Veranstaltung die für seltene Störereignisse in der Freizeitlärm-Richtlinie festgelegten Immissionsrichtwerte voraussichtlich nicht eingehalten werden, darf sie gemäß § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz nur gestattet werden, wenn sie als sehr seltenes Ereignis wegen ihrer Herkömmlichkeit, ihrer Bedeutung für die örtliche Gemeinschaft oder ihrer sozialen Adäquanz trotz der mit ihr verbundenen Belästigungen den Nachbarn zumutbar ist.

Das gilt grundsätzlich für die zum überlieferten kulturellen Brauchtum zählenden Karnevalsveranstaltungen sowie Musikveranstaltungen aus Anlass einer Kirmes, wenn deren Gesamtzahl - bezogen auf einen Veranstaltungsort - nicht mehr als fünf pro Jahr beträgt. Die im Laufe eines Jahres zu erwartenden sehr seltenen Ereignisse sind auf die Veranstaltungsorte, die sich dafür innerhalb einer Ortsgemeinde, eines Ortsteils oder eines Ortsbezirks in vergleichbarer Weise eignen, aufzuteilen.

Aufgrund der auch bei Vorliegen eines sehr seltenen Ereignisses erforderlichen Abwägung der widerstreitenden Interessen der Beteiligten dürfen Musikdarbietungen unter Begrenzung der Immissionsrichtwerte auf 70 dB(A) in der Regel allenfalls bis 24.00 Uhr zugelassen werden.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 R 240/04 vom 07.09.2004

1. Das Rechtsschutzinteresse für einen Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO entfällt nicht deshalb, weil sich der Antragsteller auch gegen eine auf Grund des Bebauungsplans erteilte Baugenehmigung wehren könnte; beide Rechtsschutzarten haben unterschiedliche Prüfungsprogramme.

2. § 47 Abs. 6 VwGO verlangt regelmäßig eine Abwägungsentscheidung.

3. Geräuschreflexionen durch eine etwa 100 m entfernte Bundesstraße werden im Allgemeinen nicht ins Gewicht fallen.

4. Der "Separationsinteressent" kann nicht verhindern, dass die Gemeinde - im mutmaßlichen Interesse aller Beteiligten handelnd - eine Fläche zu Bauzwecken zur Verfügung stellt.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 84/04 vom 03.08.2004

1. Eine Baugenehmigung, die bei problematischen Immissionsverhältnissen nur schematisch die Einhaltung bestimmter Immissionsrichtwerte aufgibt, stellt nicht wirklich sicher, dass die Zuläs-sigkeitsvoraussetzungen für das Bauvorhaben erfüllt werden.

2. Mängel der Bauvorlagen sind kein selbständiger Grund für eine Anfechtung der Genehmigung.

3. § 22 BImSchG schreibt kein gesondertes drittschützendes Prüfungsverfahren vor.

4. § 13 BestattungsG LSA hat keinen drittschützenden Charakter.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 A 10899/04.OVG vom 29.06.2004

Zur Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Bauaufsichts- und Immissionsschutzbehörden bei Immissionen, die durch den Einsatz unerlaubter Brennstoffe in einer baurechtlich genehmigten Kleinfeuerungsanlage entstehen.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 A 10809/04.OVG vom 24.06.2004

Der Betreiber einer Windenergieanlage kann regelmäßig nicht durch eine Auflage zur Baugenehmigung verpflichtet werden, Störungen des terrestrischen Rundfunkempfangs, die auf der von der Anlage ausgehenden Abschattungswirkung für Funkwellen beruhen, auf eigene Kosten zu beseitigen.

Die Abschattungswirkung für Funkwellen stellt weder eine schädliche Umwelteinwirkung im Sinne des § 3 Abs. 1 und 2 BImSchG noch eine sonstige Gefahr, einen erheblichen Nachteil oder eine erhebliche Belästigung im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt BImSchG dar.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 9 TG 2671/03 vom 26.03.2004

1. Immissionen, die nach §§ 3 Abs. 1, 22 Abs. 1 BImSchG für die Umgebung als zumutbar gelten, sind nicht rücksichtslos im Sinne des Bauplanungsrechts.

2. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm 1998 beinhalten für den Regelfall einen tauglichen Maßstab für die Feststellung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Geräusche.

3. Einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Rechte des Dritten nach § 80a Abs. 3, Satz 1, 3. Fall in Verbindung mit § 80a Abs. 1 Nr. 2, 2. Fall VwGO kann das Gericht nur gegenüber dem Adressaten des begünstigenden Verwaltungsaktes anordnen.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 B 10279/04.OVG vom 13.02.2004

Veranstaltungen, bei denen die für seltene Störereignisse in der Freizeitlärm-Richtlinie festgelegten Immissionsrichtwerte voraussichtlich nicht eingehalten werden, können gemäß § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz gestattet werden, wenn sie als sehr seltene Ereignisse trotz der mit ihnen verbundenen erheblichen Belästigungen wegen ihrer Herkömmlichkeit, ihrer Bedeutung für die örtliche Gemeinschaft oder ihrer sozialen Adäquanz den Nachbarn zumutbar sind.

Das gilt grundsätzlich für die im Rheinland zum überlieferten kulturellen Brauchtum zählenden Karnevalsveranstaltungen (z.B. eine Kappensitzung und eine Feier am Schwerdonnerstag - Weiberfastnacht -).

Aufgrund der auch bei Vorliegen eines sehr seltenen Ereignisses erforderlichen Abwägung der widerstreitenden Interessen der Beteiligten dürfen Musikdarbietungen in der Regel allenfalls bis 24.00 Uhr zugelassen werden, und zwar unter der Voraussetzung, dass der folgende Tag allgemein arbeitsfrei ist.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 7 LB 54/02 vom 21.01.2004

1. Die in der Bauordnung für die Hauptstadt Hannover vom 31.01.1930 vorgesehene Gebietskategorie "Wohngebiet" entspricht einem allgemeinen Wohngebiet nach der BauNVO.

2. Die Ortsüblichkeit eines Geräusches im Sinne der Nr. 6.7 TA Lärm ist ein qualitatives Kriterium, das sich nach der charakteristischen Vergleichbarkeit mit den übrigen am Immissionsort vorherrschenden Geräuschen beurteilt.

3. Für die Bildung eines Immissionszwischenwertes bei Gemengelagen gem. 6.7 TA Lärm kann es als eines unter mehreren Kriterien bedeutsam sein, ob der Nachbar einer Industrieanlage in der Vergangenheit bereits rechtliche Schritte unternommen hat, um gegen eine Lärmbelastung vorzugehen.

OLG-ZWEIBRüCKEN – Urteil, 4 U 89/02 vom 18.12.2003

1. Entstehen durch den Aushub eines Kanals Rissschäden an einem benachbarten Hausgrundstück, so besteht ein aus dem Rechtsgedanken des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB abgeleiteter nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch.

2. Der Inhalt des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs bestimmt sich grundsätzlich nach den Regeln über die Enteignungsentschädigung und ist auf Beseitigung der durch die unzumutbare Beeinträchtigung hervorgerufenen Vermögenseinbuße gerichtet. Soweit dabei Substanzveränderungen in Rede stehen, unterscheidet sich der Anspruch im Ergebnis allerdings nicht von einem Schadensersatzanspruch. Bei der Bemessung seiner Höhe kann berücksichtigt werden, dass neben den Kanalbaumaßnahmen auch Ursachen aus dem Bereich der natürlichen Bodenbeschaffenheit zum Schaden mit beigetragen haben.

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 1 KN 30/03 vom 11.12.2003

1. Festsetzungen im Bebauungsplan, die nach dem Willen der Gemeinde nicht verwirklicht werden sollen, sind niemals zulässig. Solche Festsetzungen sind nicht erforderlich und abwägungsfehlerhaft.

2. Eine Planung, die zu einer Lärmimmissionssteigerung für ein bereits stark belastetes Wohngebiet führt, erfordert, dass die Gemeinde sich zunächst Klarheit über die bisherigen Belastungen der Anwohner verschafft und diese mit der voraussichtlich zukünftigen Situation nach Realisierung des Bebauungsplans vergleicht.

3. Die Herrichtung einer Einmündung in eine stark belastete Straße zur Erschließung eines neuen Gewerbegebiets stellt einen erheblichen baulichen Eingriff im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 2 16 BImSchV dar.

4. Erhebliche Planungsfehler in einem großen und zentralen Bereich des Plangebiets führen zur Unwirksamkeit des gesamten Bebauungsplans.

5. Die Erforderlichkeit im Sinne von " 1 Abs. 3 BauGB ist eine zwingende Planungsvoraussetzung, deren Fehlen nicht nachgeholt und geheilt werden kann.

BGH – Urteil, V ZR 102/03 vom 14.11.2003

a) Der Eigentümer von Bäumen, die den in § 50 Abs. 1 Nds. NRG vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhalten, muß sie auf Verlangen des Nachbarn nach dem Ablauf der Ausschlußfrist des § 54 Abs. 2 Nds. NRG weder auf die zulässige noch auf eine andere Höhe zurückschneiden.

b) § 910 Abs. 2 BGB gilt auch für den Anspruch des Grundstückseigentümers gegen den Nachbarn auf Beseitigung herüberragender Zweige nach § 1004 Abs. 1 BGB.

c) Das Abfallen von Laub, Nadeln, Blüten und Zapfen von Sträuchern und Bäumen gehört zu den "ähnlichen Einwirkungen" im Sinne des § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB.

d) Der Eigentümer eines Baumes ist für die von diesem ausgehenden natürlichen Immissionen (Laub, Nadeln, Blüten, Zapfen) auf benachbarte Grundstücke jedenfalls dann verantwortlich und damit "Störer" im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB, wenn er sie unter Verletzung der einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen über den Grenzabstand unterhält.

e) Dem Nachbarn, der von dem Eigentümer von Bäumen, die den landesrechtlich vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhalten, deren Zurückschneiden wegen des Ablaufs der dafür in dem Landesnachbarrecht vorgesehenen Ausschlußfrist nicht mehr verlangen kann, kann für den erhöhten Reinigungsaufwand infolge des Abfallens von Nadeln und Zapfen dieser Bäume ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog zustehen.

BGH – Urteil, V ZR 41/03 vom 26.09.2003

Von einem Rockkonzert ausgehende Lärmimmissionen, die die Richtwerte der sog. LAI-Hinweise überschreiten, können unwesentlich im Sinne des § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB sein, wenn es sich um eine Veranstaltung von kommunaler Bedeutung handelt, die an nur einem Tag des Jahres stattfindet und weitgehend die einzige in der Umgebung bleibt. Dies gilt in aller Regel aber nur bis Mitternacht.

Seite:   1  2  3 


Weitere Begriffe

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Immission - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum