Imbissstände auf Raststätten an der Autobahn, die in Containern untergebracht sind und nicht nur kurzzeitig am Ort verbleiben, bedürfen lebensmittelrechtlich eines Anschlusses an das örtliche Wassernetz.
1. Zur Anwendbarkeit der GIRL bei Nachbarstreitigkeiten.
2. Ein Imbissstand, der in einem Kerngebiet mit einer Wahrnehmungshäufigkeit von etwa 10 bis 16 % auf die Fassade eines (auch) zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes einwirkt, verletzt das Gebot der Rücksichtnahme.