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im vorangegangenen Urlaubsjahr nicht abgewickelter Urlaub (Resturlaub)

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BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 15 ZB 02.1631 vom 22.08.2005

Rechtsgebiete:BBG, EUrlV, VwGO
Schlagworte:Erholungsurlaub, im vorangegangenen Urlaubsjahr nicht abgewickelter Urlaub (Resturlaub), ist die regelmäßige Arbeitszeit regelmäßig im Durchschnitt des Urlaubsjahres auf weniger als fünf Arbeitstage verteilt, vermindert sich auch der auf der Grundlage einer Fünf-Tage-Woche errechnete Resturlaub für jeden zusätzlichen freien Arbeitstag im Jahr um ein Zweihundertsechzigstel des Urlaubs nach § 5 Abs. 1 EUrlV
Stichwort:im vorangegangenen Urlaubsjahr nicht abgewickelter Urlaub (Resturlaub)
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 15 ZB 02.1631




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