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BFH – Urteil, IV R 47/07 vom 14.05.2009

Rechtsgebiete:EStG, BGB
Schlagworte:Behandlung der Umlagen und Nebenentgelte des Mieters im Rahmen der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen, Unzulässigkeit des Antrags, die Zuziehung des Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären, im Revisionsverfahren
Stichwort:im Revisionsverfahren
Leitsatz:Umlagen und Nebenentgelte, die ein Landwirt mit Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen als Vermieter einer zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörenden Wohnung zusätzlich zur Grundmiete vereinnahmt, sind in die Berechnung des Durchschnittssatzgewinns einzubeziehen.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 47/07




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