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JuraForum.deUrteileSchlagwörterIim Rahmen des Sonderkündigungsschutzverfahrens für Schwerbehinderte 

im Rahmen des Sonderkündigungsschutzverfahrens für Schwerbehinderte

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BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 23.99 vom 11.11.1999

Rechtsgebiete:SchwbG F. 1986, SGB X, KSchG
Schlagworte:Arbeitsamt, Einholung der Stellungnahme des - im Rahmen des Sonderkündigungsschutzverfahrens für Schwerbehinderte, Hauptfürsorgestelle, Einholung der arbeitsamtlichen Stellungnahme im Sonderkündigungsschutzverfahren für Schwerbehinderte durch -, - Nachholung der Anhörung des Arbeitsamts im Widerspruchsverfahren, Schwerbehinderte, Einholung der Stellungnahme des Arbeitsamts im Sonderkündigungsschutzverfahren.
Stichwort:im Rahmen des Sonderkündigungsschutzverfahrens für Schwerbehinderte
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Einholung der Stellungnahme des Arbeitsamtes im Verfahren über den Sonderkündigungsschutz nach dem Schwerbehindertengesetz kann von der Hauptfürsorgestelle im Widerspruchsverfahren mit heilender Wirkung nachgeholt werden.

2. Die Hauptfürsorgestelle kann, wenn die vom Arbeitsamt angeforderte Stellungnahme innerhalb gesetzter oder angemessener Frist nicht eingeht, auch ohne sie über den Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten entscheiden.

Urteil des 5. Senats vom 11. November 1999 - BVerwG 5 C 23.99 -

I. VG Köln vom 05.03.1997 - Az.: VG 21 K 5026/95 -
II. OVG Münster vom 10.03.1999 - Az.: OVG 24 A 2164/97 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 23.99




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