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Illegalität formelle

Entscheidungen der Gerichte

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 64/02 vom 09.01.2003

1. Ein Bauwerk verliert seine Identität, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Gebäudes berührt und statische Nachberechnungen erfordert.

2. Mit dem Genehmigungsantrag und den beigefügten Unterlagen bestimmt der Bauherr Art und Umfang der Baumaßnahme.

3. Widerspricht das Vorhaben formellem Baurecht, so handelt die Baubehörde ermessensgerecht, wenn sie im Regelfall die Baueinstellung fordert ("intendiertes Ermessen").

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 363/01 vom 25.02.2002

1. Bereits die sog. "formelle Illegalität" (Errichtung des Vorhabens ohne die erforderliche Genehmigung) rechtfertigt Eingriffsverfügungen der Baubehörde gegen Werbeanlagen.

2. Der Eigentümer des Grundstücks, der kein Eigentum an der Werbeanlage und über diese keine Sachherrschaft hat, kann nicht als sog. "Zustandsstörer" zur Beseitigung verpflichtet werden.

3. Er ist auch nicht Handlungsstörer, soweit er die durch die Errichtung eintretende Gefahr nicht unmittelbar, sondern nur durch rein tatsächliche Zur-Verfügung-Stellung des Grundstücks verursacht hat.

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