JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > I > Illegalität
| Rechtsgebiete: | LBauO, BGB |
| Schlagworte: | Baurecht, Gaube, Dachgaube, Abstandsfläche, Grenzabstand, Duldung, Verwirkung, Treu und Glauben, Nachbarzustimmung, Bauvorhaben, Bauplan, Baupläne, Baugenehmigung, Illegalität, Bestandsschutz, Nachbar, Nachbarrechte, nachbarliche Abwehrrechte, Bestandsänderung, Baubestand, Wohnfrieden, Beseitigungsverfügung, Beseitigungsverlangen, bauaufsichtliches Einschreiten, Eigentum, Miteigentum |
| Stichwort: | Illegalität |
| Leitsatz: | Werden an einem unter Verletzung der Abstandsvorschriften errichteten Gebäude, gegen das der Nachbar unter Verwirkung seiner nachbarlichen Abwehransprüche bisher nicht eingeschritten ist, Änderungen vorgenommen, die zwar selbst keine Auswirkungen auf den Umfang der erforderlichen Abstandsfläche haben, aber die vom bisherigen Baubestand ausgehende Beeinträchtigung der durch § 8 LBauO geschützten Belange des Nachbarn verstärken, so ist es nicht treuwidrig, wenn der Nachbar die Beseitigung dieser Änderungen verlangt. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10664/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, VwVfG, LSA-BauO |
| Schlagworte: | Gartenlaube, Wohnnutzung, Nutzungsuntersagung, Nachahmungsgefahr, Vorbildwirkung, Sofort-Vollzug, Begründung, Anhörung, Bestimmtheit, Illegalität, formelle, Ermessen, intendiertes |
| Stichwort: | Illegalität |
| Leitsatz: | 1. Dem besonderen öffentlichen Interesse am Sofort-Vollzug genügt, wenn die Baurechtswidrigkeit Vorbildwirkung entfaltet und eine Nachahmung verhindert werden soll. 2. Der Verwaltungsakt ist auch dann bestimmt genug, wenn der Betroffene seinen Inhalt unter Berücksichtung der Vorgeschichte hinreichend bestimmen kann. 3. Die Nutzung kann regelmäßig schon dann untersagt werden, wenn sie der Genehmigung bedarf, diese aber nicht erteilt ist. Hierbei handelt es sich um eine sog. "intendierte Ermessensentscheidung" |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 262/04 | |
| Rechtsgebiete: | EV, DDR-BauO, LSA-VwVfG |
| Schlagworte: | Nutzungsänderung, Bestandsschutz, Baugenehmigung, Einigungsvertrag, DDR-Genehmigung, Verwaltungsakt, Bestandskraft, Rechtswirkung, Nutzungsaufgabe, Illegalität, formelle, Funktion |
| Stichwort: | Illegalität |
| Leitsatz: | 1. Von Organen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erteilte Genehmigungen bleiben in der Regel wirksam (Art. 19 Satz 1 EV). Dies betrifft nicht nur die äußere Wirksamkeit, sondern auch die inhaltlich, d. h. die intendierten Rechtswirkungen. 2. In dieser Wirkung dauern sie über den 03.10.1990 mit der Folge fort, dass das baurechtliche ge-nehmigte Bauwerk nicht nur formell, sondern auch in der genehmigten Funktion materiell legal ist. In der materiellen Variante begründet die Genehmigung Bestandsschutz. 3. Jedenfalls seit dem 01.08.1990 bedurfte eine Nutzungsänderung nach den bauordnungsrechtlichen Bestimmungen der DDR-Bauordnung der Genehmigung. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 927/03 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BImSchG |
| Schlagworte: | Sofort-Vollzug, Anordnung, Begründung, Befolgung, Rechtsschutzinteresse, Erdsubstrat, Klärschlamm, Mischvorgang, Herstellung, Genehmigung, Änderung, wesentliche, Betriebsablauf, tatsächlicher, Nachbarschaft, Geruchsbelästigung, Zurechnung, Illegalität, formelle, Fall, atypischer, Probebetrieb, Stilllegung, Verhältnismäßigkeit, Abwägung |
| Stichwort: | Illegalität |
| Leitsatz: | 1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO wird - wie sich aus § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO ergibt - nicht deshalb unzulässig, weil die Verfügung befolgt wird. 2. Der Sofort-Vollzug einer Stilllegungsverfügung ist am Maßstab des § 80 Abs. 3 VwGO ausreichend begründet, wenn er mit Nachbarbeschwerden und mutmaßlichen Belästigungen gerechtfertigt wird. 3. Die Stilllegungsverfügung des § 20 Abs. 2 BImSchG ist in der Regel gerechtfertigt, wenn das nach Immissionsschutzrecht genehmigungspflichtige Vorhaben nicht genehmigt worden ist. Ausnahmen gelten nur für den "atypischen Fall". 4. Ist für die Erzeugung von "Erdsubstraten", bei der auch kommunaler Klärschlamm verwertet wird, die Mischung innerhalb eines Hallenbaus genehmigt, so handelt es sich bei einem tatsächlich im Freien durchgeführten Mischvorgang um eine "wesentliche" Änderung i. S. des § 16 Abs. 1 BImSchG. Maßgeblich ist dabei nicht, ob die Änderung im Betriebsablauf tatsächlich schädliche Umwelteinwirkungen hervorruft - das ist Gegenstand der Genehmigung -, sondern allein, ob sie geeignet ist, solche Wirkungen hervorzurufen. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 220/03 | |
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