Die Bonusregelung für Polizeibeamte mit II. Fachprüfung in Nr. 3.5.4.2 der Richtlinien des Polizeipräsidiums Südosthessen über die dienstlichen Beurteilungen und Beförderungen der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in der Fassung vom 26. Januar 2005 ist mit dem in Art. 33 Abs. 2 GG und § 8 Abs. 1 HBG normierten Grundsatz der Bestenauslese vereinbar.