JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > I > Ideeller Teil
| Rechtsgebiete: | BetrVG, ZPO |
| Schlagworte: | Unternehmen mit politischer Tendenz (Inter Nationes e.V.) |
| Stichwort: | Ideeller Teil |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Ein Antrag auf Feststellung des Tendenzcharakters eines Unternehmens im Sinne des § 118 Abs. 1 BetrVG ist zulässig. 2. "Politische Bestimmungen" im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG sind nicht nur solche parteipolitischer Art. 3. Hingegen ist die Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Auftrag und nach Vorgaben staatlicher Stellen keine von § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG geschützte politische Bestimmung. 4. Der Einsatz wissenschaftlicher Methoden oder künstlerischer Mittel reicht nicht aus, um für ein Unternehmen Tendenzschutz nach § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG zu begründen. Aktenzeichen: 1 ABR 2/98 Bundesarbeitsgericht 1. Senat Beschluß vom 21. Juli 1998 - 1 ABR 2/98 - I. Arbeitsgericht Bonn - 3 BV 72/96 - Beschluß vom 24. April 1997 II. Landesarbeitsgericht Köln - 12 TaBV 47/97 - Beschluß vom 14. November 1997 |
| Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 2/98 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, VermG |
| Schlagworte: | Revisionsbegründung, Generalvollmacht einer Behörde zur Prozeßvertretung, Beauftragung von Bediensteten der Aufsichtsbehörde, ausreisebedingter Gebäudeverkauf, staatliches Veräußerungsverlangen, Aufgabe der persönlichen Nutzung, staatliche Einflußnahme auf die Person des Erwerbers, unlautere Machenschaft. |
| Stichwort: | Ideeller Teil |
| Leitsatz: | Leitsätze: Eine von einer Behörde der Aufsichtsbehörde erteilte Generalvollmacht zur Prozeßvertretung ist dahin auszulegen, daß die behördenintern jeweils zuständigen Bediensteten der Aufsichtsbehörde gemäß § 62 Abs. 3 VwGO beauftragt sind, die bevollmächtigende Behörde oder ihren Träger vor Gericht zu vertreten. Das behördliche Verlangen, vor der ständigen Ausreise aus der DDR das unter Inanspruchnahme eines Nutzungsrechts auf einem volkseigenen Grundstück errichtete Eigenheim zu veräußern, erfüllt nicht den Tatbestand einer unlauteren Machenschaft im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG. Das gilt auch dann, wenn der Staat in manipulativer Weise auf die Person des Erwerbers des Eigenheims Einfluß genommen hat (Bestätigung und Fortführung der Rechtsprechung im Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - BVerwGE 102, 53). Urteil des 7. Senats vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 36.97 - I. VG Chemnitz vom 18.07.1996 - Az.: VG 4 K 851/94 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 36.97 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, GG, MRK, UN-Pakt, BGB |
| Schlagworte: | Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im vereinfachten Berufungsverfahren nach Verzicht auf mündliche Verhandlung im ersten Rechtszug |
| Stichwort: | Ideeller Teil |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Über die Berufung kann durch Beschluß nach § 130 a VwGO auch dann entschieden werden, wenn das Urteil des Verwaltungsgerichts mit Einverständnis der Parteien ohne mündliche Verhandlung ergangen ist (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83). 2. Nach einseitig gebliebener Erledigungserklärung und erfolglosem Erledigungsfeststellungsantrag ist die Rechtshängigkeit des ursprünglichen Sachbegehrens nicht entfallen (stRspr des BVerwG). 3. Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, daß die Ablehnung der Übernahme in ein Beamtenverhältnis rechtswidrig war, besteht nicht, wenn die beabsichtigte Amtshaftungsklage offenbar aussichtslos ist. Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein Kollegialgericht das Verwaltungshandeln als objektiv rechtmäßig angesehen hat (stRspr des BVerwG). Urteil des 2. Senats vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - I. VG Stuttgart vom 07.08.1995 - Az.: VG 17 K 4341/94 - II. VGH Mannheim vom 18.12.1996 - Az.: VGH 4 S 2666/95 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 4.97 | |
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