Die Haftung des Luftfahrtunternehmens für Kosten der Zurückweisung eines ausländischen Fluggastes umfasst auch die Personalkosten einer der Verhinderung der Einreise und Sicherung der Zurückweisung dienenden amtlichen Begleitung des Ausländers während einer Fahrt zur Botschaft seines Heimatstaates, um ein für die Rückreise notwendiges Reisedokument zu beschaffen.
Urteil des 1. Senats vom 29. Juni 2000 - BVerwG 1 C 25.99 -
I. VG Frankfurt am Main vom 21.04.1999 - Az.: VG 11 E 96/99(V) -
II. VGH Kassel vom 02.08.1999 - Az.: VGH 12 UE 1943/99 -