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Hundehaltung

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 10 B 09.89 vom 17.07.2009

Rechtsgebiete:LStVG, KampfhundeV
Schlagworte:Hundehaltung, Kampfhund, American Staffordshire Terrier, Mischling, Unbekannte Abstammung, Beweislast
Stichwort:Hundehaltung
Leitsatz:Die Rassezugehörigkeit eines Mischlingshundes, dessen Eltern unbekannt sind, kann nicht allein nach der phänotypischen Ähnlichkeit mit einem Kampfhund bestimmt werden.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 10 B 09.89



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 B 1034/09 vom 29.06.2009

Rechtsgebiete:HSOG, HundeVO
Schlagworte:Behördenzuständigkeit, Hundehaltung, unselbständige Verfügung, Untersagung
Stichwort:Hundehaltung
Leitsatz:1. Aus § 16 Abs. 1 der hessischen Hundeverordnung ergibt sich eine umfassende Aufgabenzuweisung an die Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörden für den gesamten Bereich des Haltens und Führens von Hunden zum Zweck des Schutzes Dritter gegen dadurch hervorgerufene Gefahren.

2. Eine generelle Untersagung der Hundehaltung kann auf § 11 HSOG gestützt werden, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass beim Halten und Führen von Hunden durch eine Person gegen das Gebot des § 1 Abs. 1 Satz 1 HundeVO verstoßen wird, wonach Hunde so zu halten und zu führen sind, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 B 1034/09

HESSISCHER-VGH – Urteil, 10 A 100/08 vom 19.05.2009

Rechtsgebiete:VO (EG) 2419/2001
Schlagworte:Behördenzuständigkeit, Hundehaltung, unselbständige Verfügung, Untersagung
Stichwort:Hundehaltung
Leitsatz:1. Aus § 16 Abs. 1 der hessischen Hundeverordnung ergibt sich eine umfassende Aufgabenzuweisung an die Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörden für den gesamten Bereich des Haltens und Führens von Hunden zum Zweck des Schutzes Dritter gegen dadurch hervorgerufene Gefahren.

2. Eine generelle Untersagung der Hundehaltung kann auf § 11 HSOG gestützt werden, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass beim Halten und Führen von Hunden durch eine Person gegen das Gebot des § 1 Abs. 1 Satz 1 HundeVO verstoßen wird, wonach Hunde so zu halten und zu führen sind, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 10 A 100/08

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10865/08.OVG vom 25.02.2009

Rechtsgebiete:BGB, AO, NATO-Truppenstatut, KAG, Satzung
Schlagworte:Hundesteuer, Veranlagung, Steuertatbestand, Hundehaltung, Halterbegriff, Alleinhalter, Haltergemeinschaft fiktive, Haltereigenschaft, Indizien, Typisierung, Pauschalierung, Steuerschuldner, Gesamtschuldner, Steuerprivileg, NATO-Truppenstatut, Geltungsbereich persönlicher
Stichwort:Hundehaltung
Leitsatz:Die gesamtschuldnerische Heranziehung des Mitgliedes einer häuslichen Gemeinschaft zur Hundesteuer (fiktive Haltergemeinschaft) setzt voraus, dass jedes Gemeinschaftsmitglied dem Grunde nach steuerpflichtig sein kann.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10865/08.OVG


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