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Hooligan

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BREMEN – Urteil, 1 A 161/06 vom 02.09.2008

Rechtsgebiete:BremVwVG, PassG, PAuswG
Schlagworte:Ermessen, Intendiertes Ermessen, Hooligan, Meldeauflage, Passbeschränkung, Personalausweisbeschränkung, Unmittelbarer Zwang
Stichwort:Hooligan
Leitsatz:1. Die Beschränkung des Geltungsbereichs des Reisepasses ist unverhältnismäßig, wenn das Ziel der Maßnahme - die Verhinderung der Ausreise in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union, für den keine Passpflicht besteht - durch die Beschränkung des Geltungsbereichs des Personalausweises in gleicher Weise oder sogar besser erreicht werden kann.

2. Sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland im Sinne von § 2 Abs. 2 PAuswG i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG werden nicht schon dadurch gefährdet, dass das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland Schaden zu nehmen droht. Erforderlich ist vielmehr, dass unabhängig von dem damit verbundenen Ansehensverlust ein Schutzgut unmittelbar geschädigt zu werden droht, das der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zumindest nahe kommt. Das ist der Fall, wenn von dem Inhaber des Personalausweises die Beteiligung an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen im Ausland zu befürchten ist, die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden (hier: sog. Fußball-Hooligans).

3. Zu den Anforderungen an die Androhung unmittelbaren Zwangs zur Durchsetzung passbeschränkender Maßnahmen.
Volltext: OVG-BREMEN - Urteil, 1 A 161/06



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 172/06 vom 14.06.2006

Rechtsgebiete:Nds. SOG
Schlagworte:Gefahr, konkrete, Generalklausel, polizeiliche, Hooligan, Meldeauflage, Verhaltensstörer, Verhältnismäßigkeit
Stichwort:Hooligan
Leitsatz:Eine auf die polizeiliche Generalklausel gestützte Meldeauflage, mit der ein Hooligan von Spielorten der in Deutschland stattfindenden Fußball-Weltmeisterschaft zu bestimmten Zeiten ferngehalten werden soll, ist rechtmäßig, wenn die auf Vorfälle in der Vergangenheit gestützte Gefahrenprognose ergibt, es sei hinreichend wahrscheinlich, dass sich der Hooligan auch an gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen sog. Problemfans während einzelner Spiele des laufenden Turniers beteiligen werde.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 172/06

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 24 CS 06.1521 vom 09.06.2006

Rechtsgebiete:LStVG
Schlagworte:Meldeauflagen zur Fußball-WM, Hooligan
Stichwort:Hooligan
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 24 CS 06.1521


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