Das Gebot, unterdurchschnittlich abrechnenden Praxen zu ermöglichen, ihren Umsatz bis zum Durchschnittsumsatz der Fachgruppe zu steigern, kann im HVM so ausgestaltet werden, dass der Durchschnittsumsatz nicht nach dem arithmetischen Mittel, sondern nach dem Median bestimmt wird.
Honorareinbehalte, die absichern sollen, dass auch im Falle höherer Leistungsmengen das Gesamtvergütungsvolumen zur Honorierung ausreicht, dürfen je nach Honorarhöhe progressiv ansteigen.