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Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 21 BV 07.335 vom 09.07.2009

Rechtsgebiete:Satzung der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester, Tarifordnung für die deutschen Kulturorchester
Schlagworte:Generalmusikdirektor, Pflichtversicherungsverhältnis, selbständige Tätigkeit
Stichwort:Honorar
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 21 BV 07.335



BAYERISCHER-VGH – Urteil, 21 BV 07.405 vom 09.07.2009

Rechtsgebiete:Satzung der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester, Tarifordnung für die deutschen Kulturorchester
Schlagworte:Chefdirigent, Pflichtversicherungsverhältnis, selbständige Tätigkeit
Stichwort:Honorar
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 21 BV 07.405

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 21 BV 07.437 vom 09.07.2009

Rechtsgebiete:Satzung der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester, Tarifordnung für die deutschen Kulturorchester
Schlagworte:Chefdirigent, Pflichtversicherungsverhältnis, selbständige Tätigkeit
Stichwort:Honorar
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 21 BV 07.437

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 12 W 11/09 vom 16.02.2009

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Privatgutachten, Gutachten, Prozessbezogenheit, Unfallmanipulation, Unfall, Manipulation, Gutachterhonorar, Sachverständiger, Gutachter, Honorar, Vergütung, Gebühren, Kosten
Stichwort:Honorar
Leitsatz:1. Die Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens vor Klageerhebung sind auch dann erstattungsfähig, wenn die Klage nicht angedroht ist, der Gegner sich in Folge anwaltlicher Zahlungsaufforderung aber auf eine gerichtliche Inanspruchnahme einstellen muss und aufgrund der Unfallschilderung in Verbindung mit dem Schadensgutachten der ernsthafte Verdacht einer Unfallmanipulation besteht und das Privatgutachten zur Grundlage der Rechtsverteidigung im Prozess wird.

2. Dasselbe gilt für privatgutachtlich erarbeitete Stellungnahmen der selbst nicht sachkundigen Partei zu einem vorläufig gerichtlichen Gutachten. Die Kosten einer Anwesenheit des Privatgutachters im Termin zur Erläuterung des Gerichtsgutachtens sind nur notwendig, wenn dessen Erscheinen durch das Gericht angeordnet war oder zur Erschütterung des für die Partei ungünstigen gerichtlichen Gutachtens fachlich erforderlich war.

3. Die Höhe der notwenigen Privatgutachterkosten richtet sich nach der Vereinbarung und nicht nach JVEG, solange die Ladung des Privatgutachters nicht gerichtlich angeordnet ist. Die Vereinbarung ist in der Regel durch eine Rechnung des Privatgutachters, die die Anzahl der erbrachten Stunden und dem Stundensatz erkennen lässt, nicht hingegen durch eine pauschalisierte Rechnung, hinreichend dokumentiert ist.

3. Nicht notwendig sind nur solche Kosten, die eine einschlägige Honorarverordnung oder die ortsüblichen Honorare unangemessen übersteigen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 12 W 11/09


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