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Holocaust-Gedenktag

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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 20/06 vom 24.01.2006

Rechtsgebiete:GG, StGB, VersG
Schlagworte:Auflage, Demonstration, rechtsextremistisch, Holocaust-Gedenktag, Kooperationsgespräch, Versammlungsrecht, Versammlungsverbot, Volksverhetzung, öffentliche Ordnung
Stichwort:Holocaust-Gedenktag
Leitsatz:1. Die öffentliche Ordnung i.S.d. § 15 Abs. 1 VersG kann verletzt sein, wenn Rechtsextremisten am 28. Januar, also in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Holocaust-Gedenktag des 27. Januar, einen Aufzug mit Provokationswirkung durchführen wollen. In einem solchen Fall kommt ein Versammlungsverbot in Betracht, wenn es unter Berücksichtigung des Art. 8 GG zum Schutz elementarer Rechtsgüter angemessen ist und Auflagen zur Gefahrenabwehr nicht ausreichen (hier bejaht).

2. Zu den rechtlichen Folgen der Verweigerung eines Kooperationsgespräches durch den Versammlungsveranstalter.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 20/06




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