JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > H > Holding-Gesellschaft
| Rechtsgebiete: | VwGO, RStV |
| Schlagworte: | Erledigung, Fortsetzungsfeststellungsinteresse, Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei Fernsehveranstaltern, medienaufsichtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, vorherrschende Meinungsmacht, Präjudizierung eines erneuten Zusammenschlussvorhabens, Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten (KDLM) |
| Stichwort: | Holding-Gesellschaft |
| Leitsatz: | Zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Zusammenhang mit einer medienaufsichtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei Erledigung des Übernahmevorhabens. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 7 BV 08.254 | |
| Rechtsgebiete: | AO, GG, BVerfGG |
| Stichwort: | Holding-Gesellschaft |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BVERFG - Beschluss, 1 BvR 571/07 | |
| Rechtsgebiete: | AEG, RL 2001/14/EG, RL 91/440/ EG |
| Stichwort: | Holding-Gesellschaft |
| Leitsatz: | Die Inanspruchnahme einer konzernzentral angesiedelten Rechtsabteilung durch einen konzernangehörigen öffentlichen Betreiber der Schienenwege stellt keinen Verstoß gegen § 9a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AEG dar, soweit sie weder darauf abzielt noch objektiv dazu führt, dass die Konzernjuristen Entscheidungen treffen. Anlass, den Begriff der Entscheidung in § 9a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AEG über den Wortsinn hinaus auf Vorarbeiten zur Entscheidungsfindung oder auch nur auf jede wesentliche inhaltliche Beteiligung an der Entscheidungsfindung zu erstrecken, besteht auch in Ansehung der einschlägigen Europäischen Vorschriften nicht. Auf § 9a Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AEG lässt sich ein unbedingtes Verbot der Rechtsberatung und -vertretung durch Konzernjuristen in Netzzugangs- und Entgeltfragen nicht stützen. Den eröffneten Gefahren des Einfließens von Interessen konzernzugehöriger Eisenbahnverkehrsunternehmen ist entsprechend der Regelungssystematik des § 9a Abs. 1 Satz 2 AEG durch ein konzerninternes Regelwerk nebst Veröffentlichung und Kontrolle durch einen Unabhängigkeitsbeauftragten zu begegnen. Auf die Zielvorgaben aus § 9a Abs. 1 Satz 1 AEG kann zur Begründung weiterer eisenbahnaufsichtsrechtlicher Vorgaben, als sie durch § 9a Abs. 1 Satz 2 AEG veranlasst sind, nicht zurückgegriffen werden . |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 20 A 3607/07 | |
| Rechtsgebiete: | AEG, RL 2001/14/EG, RL 91/440/ EG |
| Stichwort: | Holding-Gesellschaft |
| Leitsatz: | Die Inanspruchnahme einer konzernzentral angesiedelten Rechtsabteilung durch einen konzernangehörigen öffentlichen Betreiber der Schienenwege stellt keinen Verstoß gegen § 9a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AEG dar, soweit sie weder darauf abzielt noch objektiv dazu führt, dass die Konzernjuristen Entscheidungen treffen. Anlass, den Begriff der Entscheidung in § 9a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AEG über den Wortsinn hinaus auf Vorarbeiten zur Entscheidungsfindung oder auch nur auf jede wesentliche inhaltliche Beteiligung an der Entscheidungsfindung zu erstrecken, besteht auch in Ansehung der einschlägigen Europäischen Vorschriften nicht. Auf § 9a Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AEG lässt sich ein unbedingtes Verbot der Rechtsberatung und -vertretung durch Konzernjuristen in Netzzugangs- und Entgeltfragen nicht stützen. Den eröffneten Gefahren des Einfließens von Interessen konzernzugehöriger Eisenbahnverkehrsunternehmen ist entsprechend der Regelungssystematik des § 9a Abs. 1 Satz 2 AEG durch ein konzerninternes Regelwerk nebst Veröffentlichung und Kontrolle durch einen Unabhängigkeitsbeauftragten zu begegnen. Auf die Zielvorgaben aus § 9a Abs. 1 Satz 1 AEG kann zur Begründung weiterer eisenbahnaufsichtsrechtlicher Vorgaben, als sie durch § 9a Abs. 1 Satz 2 AEG veranlasst sind, nicht zurückgegriffen werden . |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 20 A 3609/07 | |
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