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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 S 1283/04 vom 14.09.2004

Rechtsgebiete:PolG, StPO, EGGVG, StVG, BZRG, FeV
Schlagworte:Fahrerlaubnis, medizinisch-psychologisches Gutachten, Gutachtensanforderung, formelle Anforderungen, personenbezogene Daten, Übermittlung von Amts wegen, Auskunftserteilung, Polizeibehörde, Justizmitteilungsgesetz, gefährliche Körperverletzung, Führungszeugnis, Bundeszentralregister, unbeschränkte Auskunft, Fahreignung, Überprüfung, Straftat, Anhaltspunkt, hohes Aggressionspotential
Stichwort:hohes Aggressionspotential
Leitsatz:1) Aufgrund von Vorschriften der StPO und des EGGVG darf die Staatsanwaltschaft auf Anforderung der Fahrerlaubnisbehörde eine Abschrift eines Strafurteils an diese übersenden, wenn diese im Rahmen der Überprüfung der Fahreignung eines Fahrerlaubnisbewerbers von der Verurteilung als solcher in zulässiger Weise Kenntnis erlangt hat.

2) § 2 Abs. 7 Sätze 2 und 3 StVG regeln den Umfang der Ermittlungen der Fahrerlaubnisbehörde nicht abschließend. Für den Umfang der Ermittlungen der Fahrerlaubnisbehörde im Zusammenhang mit einem Fahrerlaubnisantrag ist § 2 Abs. 12 StVG nicht von Bedeutung.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 10 S 1283/04




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