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Hoheitszeichen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 280/06 vom 10.04.2008

Rechtsgebiete:MarkenG, GG
Schlagworte:CCCP
Stichwort:Hoheitszeichen
Leitsatz:1. Der großflächige Aufdruck von Zeichen auf T-Shirts, die jedenfalls ihrem Ursprung nach gerade keine originäre markenrechtliche, also produkt- bzw. herstellerbezogene Herkunftshinweisfunktion hatten (hier: CCCP mit dem Symbol Hammer und Sichel), sondern dem Verkehr als Symbole von Staaten oder staatlichen Institutionen bekannt waren und erst durch deren Untergang überhaupt in Deutschland markenrechtlich schutzfähig geworden sind, ist grundsätzlich keine markenmäßige Verwendung.

2. Die Wahrnehmung solcher Zeichen als produktbezogenen Herkunftshinweis setzt voraus, dass der Verkehr, sofern er den ursprünglichen Bedeutungsgehalt jedenfalls insoweit kennt, als er weiß, dass das Zeichen im Ursprung gerade keine Marke war, den Wandel zu einem markenmäßigen Herkunftshinweis erkennt.

3. Zum anderen ist zu beachten, dass ein großflächiger Aufdruck einer Bezeichnung auf einem T-Shirt, anders als eine klassischen Benutzung nach Art einer Marke etwa im Kragenetikett oder als im nicht großflächig gestaltetes Logo auf dem Kleidungsstück selbst, die Kundgabe einer Meinungsäußerung sein kann und deshalb der Bedeutungsgehalt des Art. 5 GG bei der Auslegung des Markengesetzes, insbesondere des Merkmals der markenmäßigen Benutzung, in besonderem Maße zu beachten ist.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 280/06



OLG-STUTTGART – Urteil, 3 U 35/07 vom 01.08.2007

Rechtsgebiete:CMR
Stichwort:Hoheitszeichen
Leitsatz:Zur Frage des Haftungsausschlusses gem. Art. 17 Abs. 2 CMR bei Verlust der Ladung durch einen Raubüberfall im Rahmen einer fingierten Polizeikontrolle in der Slowakei.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 3 U 35/07

BGH – Beschluss, I ZB 28/04 vom 11.05.2006

Rechtsgebiete:MarkenG
Stichwort:Hoheitszeichen
Leitsatz:a) Behält der mit der älteren Marke identische oder ähnliche Bildbestandteil einer aus einem Wort- und einem Bildbestandteil bestehenden jüngeren Marke eine selbständig kennzeichnende Stellung, kann das Vorliegen von Verwechslungsgefahr zu bejahen sein. Dies kann auch anzunehmen sein, wenn das mit dem übernommenen Bestandteil identische oder ähnliche ältere Zeichen nicht über eine gesteigerte Kennzeichnungskraft verfügt und der Gesamteindruck der zusammengesetzten jüngeren Marke von dem anderen Bestandteil dominiert oder geprägt wird (im Anschluss an EuGH, Urt. v. 6.10.2005 - C-120/04, GRUR 2005, 1042 = WRP 2005, 1505 - THOMSON LIFE).

b) Einer schwarz-weiß eingetragenen Bildmarke kann grundsätzlich auch die durch Benutzung in irgendeiner anderen Farbe erworbene Kennzeichnungskraft zugerechnet werden, wenn sich durch die Wiedergabe in der anderen Farbgestaltung die Charakteristik der Marke nicht ändert.
Volltext: BGH - Beschluss, I ZB 28/04

BGH – Beschluss, I ZB 29/04 vom 11.05.2006

Rechtsgebiete:MarkenG
Stichwort:Hoheitszeichen
Volltext: BGH - Beschluss, I ZB 29/04


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