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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11058/07.OVG vom 29.01.2008

Rechtsgebiete:RGebStV, BGB, StVG, StVZO, FZV
Schlagworte:Anzeige, Anzeigepflicht, Auto, Autoradio, Fahrzeug, Kfz, Kraftfahrzeug, Kraftfahrzeughalter, Kraftfahrzeughandel, Kraftfahrzeughändler, Gebrauchtwagen, Gebrauchtwagenhandel, Gebrauchtwagenhändler, Gebühr, Gebührenerhebung, Gebührenpflicht, Gebührenrecht, Gebührentatbestand, Halter, Händlergebühr, Händlerprivileg, Hörfunkgerät, amtliches Kennzeichen, rotes Kennzeichen, Kommission, Mitteilung, Radio, unzulässige Rechtsausübung, Rotkennzeichen, Rundfunkempfangsgerät, Rundfunkgebühr, Rundfunkgebührenrecht, Rundfunkteilnehmer, pflichtwidriges Unterlassen, Verjährung, Vermittler, Vermittlung, Zulassung, Zulassungsverfahren
Stichwort:Hörfunkgerät
Leitsatz:1. Der Betrieb eines Kraftfahrzeughandels rechtfertigt grundsätzlich die Heranziehung zu einer Rundfunkgebühr als Kraftfahrzeughalter.

2. Allein das Vorhalten eines roten Kennzeichens begründet keine Rundfunkgebührenpflicht.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11058/07.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 10203/05.OVG vom 18.07.2005

Rechtsgebiete:GG, RGebStV
Schlagworte:Abgabe, Bereithalten, Empfang, zum Empfang bereithalten, Fernsehgebühr, Fernsehgerät, Gebühr, Gebührenrecht, Gerät, Gerätebesitzabgabe, Händler, Händlergebühr, Handelsware, Hörfunkgerät, Landesrundfunkanstalt, Lebensmitteldiscounter, Möglichkeit, Nutzung, Originalverpackung, Prüfen, Prüf- und Vorführzwecke, Radio, Radiogerät, Rundfunk, Rundfunkempfangsgerät, Rundfunkgebühr, Rundfunkgebührenrecht, Rundfunkgebührenstaatsvertrag, Rundfunkgerät, Rundfunkstaatsvertrag, Rundfunkteilnehmer, Sonderveranstaltung, Teilnahme, Unternehmer, Verkauf, Verkaufskonzept, Vermutung, Verpackung, Vorführen, Vorführzwecke
Stichwort:Hörfunkgerät
Leitsatz:Ein Lebensmitteldiscounter, der bei Sonderaktionen ohne Prüfung oder Vorführung originalverpackte Rundfunkempfangsgeräte zum Kauf anbietet, ist nicht rundfunkgebührenpflichtig. Er hält die Geräte nicht zum Rundfunkempfang bereit (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 04.11.2004 - 12 A 11402/04.OVG -).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 10203/05.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11402/04.OVG vom 04.11.2004

Rechtsgebiete:RGebStV
Schlagworte:Abgabe, Bereithalten, Empfang, zum Empfang bereithalten, Fernsehgebühr, Fernsehgerät, Gebühr, Gerät, Gerätebesitzabgabe, Händler, Händlergebühr, Handelsware, Hörfunkgerät, Landesrundfunkanstalt, Lebensmitteldiscounter, Möglichkeit, Nutzung, Originalverpackung, Prüfen, Prüf- und Vorführzwecke, Radio, Radiogerät, Rundfunk, Rundfunkempfangsgerät, Rundfunkgebühr, Rundfunkgebührenrecht, Rundfunkgebührenstaatsvertrag, Rundfunkgerät, Rundfunkstaatsvertrag, Rundfunkteilnehmer, Sonderveranstaltung, Teilnahme, Unternehmer, Verkauf, Verkaufskonzept, Vermutung, Verpackung, Vorführen, Vorführzwecke, Gebührenrecht
Stichwort:Hörfunkgerät
Leitsatz:Ein Lebensmitteldiscounter, der bei Sonderaktionen ohne Prüfung oder Vorführung originalverpackte Rundfunkempfangsgeräte zum Kauf anbietet, ist nicht rundfunkgebührenpflichtig. Er hält die Geräte nicht zum Rundfunkempfang bereit.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11402/04.OVG


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