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Höherwertiges Amt

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 2 B 106.04 vom 23.06.2005

Rechtsgebiete:BBesG
Schlagworte:Besoldungsgruppe, Dienstposten, Höherwertiges Amt, Zulage
Stichwort:Höherwertiges Amt
Leitsatz:Ein Beamter nimmt kein höherwertiges Amt im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG wahr, wenn der ihm vertretungsweise übertragene Dienstposten aufgrund einer sog. gebündelten Bewertung mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet ist und der Beamte ein Statusamt der niedrigeren Besoldungsgruppe innehat.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 2 B 106.04




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