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Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 ME 118/09 vom 01.07.2009

Rechtsgebiete:GG, ZPO
Schlagworte:Auswahlverfahren, Bewerberkreis, Bewerbungsverfahrensanspruch, Dienstposten, höherwertiger, Glaubhaftmachung, Konkurrentenstreitigkeit, Leistungsgrundsatz
Stichwort:höherwertiger
Leitsatz:Hat ein Beamter einen höherwertigen Dienstposten bereits auf der Grundlage eines den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG genügenden Auswahlverfahrens übertragen bekommen, ist es grundsätzlich zulässig, ihn nach Ablauf der erfolgreich absolvierten Erprobungszeit ohne Durchführung eines erneuten Auswahlverfahrens zu befördern (wie BVerwGE 123, 99 ff.). Es bedarf aber eines erneuten Leistungsvergleichs am Maßstab der Bestenauslese wenigstens unter allen erfolgreich erprobten Beamten, wenn der zeitliche Abstand zwischen der Bewerberauswahl für den Beförderungsdienstposten und der Beförderung so groß ist, dass der für die Dienstpostenübertragung durchgeführte Leistungsvergleich bereits seine Aussagekraft verloren hat.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 ME 118/09



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 ME 49/08 vom 02.07.2008

Rechtsgebiete:GG, NBG
Schlagworte:Auswahlentscheidung, Auswahlgespräch, strukturiertes, Beurteilung, aktuelle, Beurteilung, ältere, Dienstposten, höherwertiger
Stichwort:höherwertiger
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 ME 49/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 LA 119/05 vom 04.02.2008

Rechtsgebiete:BLV
Schlagworte:Beurteilung, dienstliche, Dienstposten, höherwertiger, Tätigkeitsbeschreibung
Stichwort:höherwertiger
Leitsatz:Dienstliche Beurteilung; Vollständigkeit der Tätigkeitsbeschreibung; kommissarische Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 LA 119/05

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 L 232/07 vom 29.01.2008

Rechtsgebiete:BBesG, BHO, LHO LSA
Schlagworte:Amt, höherwertiges, Aufgaben, höherwertige, Beförderungsstufe, mehrere, Dienstposten, höherwertiger, Dienstpostenbewertung, Höhe, Übertragung, vorübergehend, Übertragung, vertretungsweise, Übertragung, vorübergehend, vertretungsweise, Verwendungszulage, Zulage
Stichwort:höherwertiger
Leitsatz:1. Zu den Voraussetzungen der Gewährung einer Zulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997), insbesondere zur "vorübergehend vertretungsweise" Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens (Aufrechterhaltung der bisherigen Rechtsprechung: Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23, 32, 40/07 -; Beschluss vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, Beschluss vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 -, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 -).

2. § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG ist auch dann anwendbar, wenn zwischen dem innegehabten Statusamt (hier: BesGr. A 13 BBesO) und der Bewertung des übertragenen Dienstposten (hier: BesGr. A 15 BBesO) mehr als eine Beförderungsstufe liegt.

3. Aus Sinn und Zweck der Zulagenregelung sowie aus einer vergleichenden Betrachtung mit der Zulagebestimmung des § 45 BBesG, der in seinem Abs. 2 Satz 1 weitgehend wortidentisch mit § 46 Abs. 2 Satz 1 BBesG die Höhe der Zulage auf "höchstens jedoch der dritten folgenden Besoldungsgruppe" beschränkt, folgt, dass in diesen Fällen die Zulage für das Amt, für das die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen (Beförderungsvoraussetzungen) vorliegen, zu gewähren ist.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 232/07


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