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Höhergruppierung in Düsseldorfer Tabelle um drei Stufen.

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OLG-SCHLESWIG – Urteil, 8 UF 195/00 vom 28.08.2001

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Höhergruppierung in Düsseldorfer Tabelle um drei Stufen.
Stichwort:Höhergruppierung in Düsseldorfer Tabelle um drei Stufen.
Leitsatz:Der Unterhaltspflichtige kann nach der Düsseldorfer Tabelle ab 01.07.1988 im Einzelfall um drei Stufen höhergruppiert werden, sofern er nur einem Kind unterhaltspflichtig ist, sonstige Unterhaltspflichten nicht bestehen und der Bedarfskontrollbetrag gewahrt bleibt.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 8 UF 195/00




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