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Höhere Gewalt

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 11173/07.OVG vom 27.02.2008

Rechtsgebiete:EGVO 1782/2003
Schlagworte:Betriebsprämie, Zahlungsansprüche, Härtefall, Härtefälle, Beeinträchtigung der Produktion, Produktionsbeeinträchtigung, höhere Gewalt, außergewöhnliche Umstände, Mutterkuh
Stichwort:Höhere Gewalt
Leitsatz:1. Zur Anwendung der Härtefallregelung bei der Bemessung von Betriebsprämien.

2. Die Produktion wurde nur dann durch Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnliche Umstände beeinträchtigt, wenn eine bestehende Produktion nachteilig beeinflusst wurde, nicht aber wenn eine geplante Erweiterung der Produktion scheiterte.

3. Eine allgemeine Härtefallregelung lässt sich nicht etwa im Wege der Analogie aus den vorhandenen Regelungen herleiten.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 11173/07.OVG



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 4 S 2829/06 vom 27.06.2007

Rechtsgebiete:VwVfG, VwGO
Schlagworte:Ausschluss, Benachrichtigung, Verwaltungsakt, Wiedereinsetzung, Höhere Gewalt, Zurückverweisung
Stichwort:Höhere Gewalt
Leitsatz:Schließt der Vorstand der Postbeamtenkrankenkasse die Rechnungen eines Arztes von der Leistungserstattung aus, treten die Rechtswirkungen erst mit der Benachrichtigung des jeweiligen Mitglieds ein. Erst diese auf § 30 Abs. 6 der Satzung beruhende Benachrichtigung ist daher ein Verwaltungsakt.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 4 S 2829/06

OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Beschluss, 1 M 84/05 vom 26.08.2005

Rechtsgebiete:KV-DVO M-V, VwGO
Schlagworte:Bestimmtheit, Bestimmtheitsgebot, Satzung, Hauptsatzung, Bekanntmachung, Notbekanntmachung, Alternativbekanntmachung, Nachholung, höhere Gewalt, unabwendbares Ereignis, Begriff, Teilnichtigkeit
Stichwort:Höhere Gewalt
Leitsatz:Zur rechtsstaatlichen Bestimmtheit einer Bekanntmachungsvorschrift in einer Hauptsatzung, die für Fälle höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse die Möglichkeit einer Notbekanntmachung vorsieht.
Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 1 M 84/05

OLG-FRANKFURT – Urteil, 16 U 49/04 vom 16.09.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Reise, höhere Gewalt, hoheitliche Maßnahmen, Einreisebedingungen, Einreisebestimmungen
Stichwort:Höhere Gewalt
Leitsatz:Die kurzfristige unangekündigte und unvorhergesehene Verschärfung der Einreisebestimmungen des Zielstaates einer Reise, die zu deren Undurchführbarkeit führt, weil die nun erforderlichen Visa nicht mehr rechtzeitig beschafft werden können, berechtigt die Reisenden zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 16 U 49/04


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