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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 4 TG 3044/99 vom 07.12.2000

Rechtsgebiete:BauGB, VwGO, HBO
Schlagworte:Einvernehmen, Ersetzung, Gemeinde, Verwaltungsakt, Zustimmung, Verwaltungsbehörde, Höher
Stichwort:Höher
Leitsatz:Die Entscheidung der höheren Verwaltungsbehörde nach § 37 Abs. 1 BauGB stellt ebenso wie die Entscheidung des zuständigen Bundesministers nach § 37 Abs. 2 Satz 3 BauGB gegenüber der von ihr betroffenen Gemeinde einen Verwaltungsakt dar, der mit Widerspruch und Anfechtungsklage angegriffen werden kann.

Dem Widerspruch der Gemeinde gegen die Entscheidung der höheren Verwaltungsbehörde kommt aufschiebende Wirkung zu, was für ein Bauvorhaben in öffentlicher Trägerschaft die Erteilung einer rechtmäßigen Zustimmung nach § 75 HBO hindert.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 4 TG 3044/99




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