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Höhe von Schichtzulagen bei Teilzeitarbeit

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 10 AZR 639/07 vom 24.09.2008

Rechtsgebiete:GG, TzBfG, AGG, BeschFG 1985, TVöD, TVöD Besonderer Teil Krankenhäuser (BT-K), TV ATZ
Schlagworte:Höhe von Schichtzulagen bei Teilzeitarbeit
Stichwort:Höhe von Schichtzulagen bei Teilzeitarbeit
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 639/07



BAG – Urteil, 10 AZR 638/07 vom 24.09.2008

Rechtsgebiete:GG, TzBfG, AGG, BeschFG 1985, TVöD, TVöD Besonderer Teil Krankenhäuser (BT-K)
Schlagworte:Höhe von Schichtzulagen bei Teilzeitarbeit
Stichwort:Höhe von Schichtzulagen bei Teilzeitarbeit
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 638/07

BAG – Urteil, 10 AZR 634/07 vom 24.09.2008

Rechtsgebiete:GG, TzBfG, BeschFG 1985, TVöD, TVöD Besonderer Teil Krankenhäuser (BT-K)
Schlagworte:Höhe von Schichtzulagen bei Teilzeitarbeit
Stichwort:Höhe von Schichtzulagen bei Teilzeitarbeit
Leitsatz:1. Teilzeitbeschäftigte, die ständig Schicht- und Wechselschichtarbeit iSv. § 7 TVöD leisten, haben keinen Anspruch auf die tarifliche Schicht- und Wechselschichtzulage in voller Höhe. Diese Zulagen stehen Teilzeitbeschäftigten nach § 24 Abs. 2 TVöD nur anteilig in Höhe der Quote zwischen vereinbarter und regelmäßiger tariflicher Arbeitszeit zu.

2. Eine Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer beim Arbeitsentgelt oder bei anderen teilbaren geldwerten Leistungen nach dem in § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG gesetzlich normierten sog. Pro-rata-temporis-Grundsatz schließt von vornherein eine Benachteiligung wegen der Teilzeitarbeit aus.
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 634/07


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