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Höhe und Berechnung des geltend gemachten Schadenersatzanspruches bei Wahl des "großen" Schadensersatzes

Entscheidungen der Gerichte




BGH – Urteil, III ZR 28/08 vom 15.01.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Schuldhafte Verletzung eines Beratungsvertrages und Vorliegen eines dadurch verursachten Schadens in Form des Abschlusses eines bereits vollzogenen Kaufvertrages mit einem Dritten, Höhe und Berechnung des geltend gemachten Schadenersatzanspruches bei Wahl des "großen" Schadensersatzes, Verlangen der Erstattung des gezahlten Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Übereignung der erworbenen Kapitalanlage
Stichwort:Höhe und Berechnung des geltend gemachten Schadenersatzanspruches bei Wahl des "großen" Schadensersatzes
Leitsatz:Der durch eine fehlerhafte Anlageberatung Geschädigte kann seinen im Abschluss eines notariellen Kaufvertrages über eine Immobilie mit einem Dritten bestehenden Schaden auch gegenüber dem beratenden Unternehmen in der Weise geltend machen, dass er die Erstattung des gezahlten Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Übereignung der erworbenen Kapitalanlage verlangt; dies entspricht dem im allgemeinen Schadenersatzrecht geltenden Prinzip des Vorteilsausgleichs und bedarf keines besonderen Antrags und keiner Einrede des Schuldners (Fortführung des Senatsurteils vom 21. Oktober 2004 - III ZR 323/03 - NJW-RR 2005, 170)
Volltext: BGH - Urteil, III ZR 28/08




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