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Höhe des Verletztengeldes

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BSG – Urteil, B 2 U 25/04 R vom 13.12.2005

Rechtsgebiete:SGB VII, SGB V
Schlagworte:Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe des Verletztengeldes - Sonderrechtsnachfolge - Berufskrankheit - pflichtversicherter Unternehmer - Satzung - Versicherungssumme - Jahresarbeitsverdienst - Vergleichsberechnung - Wiedererkrankung - allgemeiner Gleichheitssatz - Gleichbehandlungsgebot
Stichwort:Höhe des Verletztengeldes
Leitsatz:Die Höhe des Verletztengeldes eines nach der Satzung des Unfallversicherungsträgers pflichtversicherten Unternehmers, der infolge dieser Tätigkeit eine Berufskrankheit erlitten hat, bestimmt sich nach seinem unter Berücksichtigung des § 84 SGB 7 berechneten Jahresarbeitsverdienst.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 25/04 R




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