JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > H > Höhe des Honorars
| Rechtsgebiete: | RVG, BetrVG, BGB |
| Schlagworte: | Honoraranspruch eines außerbetrieblichen Beisitzers einer Einigungsstelle, Schriftform einer Honorarzusage, Höhe des Honorars, Anfechtung der Honorarvereinbarung, Mehrwertsteuer |
| Stichwort: | Höhe des Honorars |
| Leitsatz: | Eine Honorarvereinbarung eines Rechtsanwalts als außerbetrieblicher Beisitzer einer Einigungsstelle bedarf nicht nach § 4 Abs. 1 RVG der Schriftform. Die Vergütung eines Rechtsanwalts als außerbetrieblicher Beisitzer in einer Einigungsstelle richtet sich ausschließlich nach § 76 a Abs. 3 BetrVG. § 76 a Abs. 4 BetrVG enthält kein gesetzliches Verbot, wonach die Zahlung eines höheren Honorars an einen außerbetrieblichen Beisitzer als an den Vorsitzenden der Einigungsstelle unzulässig wäre. Von der Regelung des § 76 a Abs. 4 S. 3 bis 5 BetrVG abweichende Vereinbarungen sind wegen der individuellen Vertragsautonomie zulässig. Die Geltendmachung von Mehrwertsteuer bedarf nach der Neuregelung des § 76 a BetrVG nicht mehr der vorherigen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 131/05 | |
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