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Höhe der Unterrichtsverpflichtung angestellter Lehrer

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BAG – Urteil, 6 AZR 227/05 vom 15.12.2005

Rechtsgebiete:Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2l I BAT), BAT vom 23. Februar 1961, LBG Nordrhein-Westfalen, SchFG Nordrhein-Westfalen, VO zu § 5 SchFG Nordrhein-Westfalen, VO zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG Nordrhein-Westfalen (Lehrkräfte an F
Schlagworte:Tarifauslegung, Höhe der Unterrichtsverpflichtung angestellter Lehrer
Stichwort:Höhe der Unterrichtsverpflichtung angestellter Lehrer
Leitsatz:Nach Nr. 3 der Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2l I BAT) findet § 15 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) für die Arbeitszeit angestellter Lehrkräfte keine Anwendung. Es gelten die Bestimmungen der entsprechenden Beamten, selbst wenn die Wochenarbeitszeit der sonstigen Angestellten von der Wochenarbeitszeit der Beamten abweicht. Damit hat sich die wöchentliche Pflichtstundenzahl für angestellte Lehrkräfte an Sonderschulen entsprechend § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 der Verordnung zur Ausführung des § 5 SchFG Nordrhein-Westfalen, zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. Dezember 2003 (GVBl. NRW S. 814) auf 27,5 Stunden erhöht.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 227/05




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