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Höhe der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der unentgeltlichen privaten Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, V R 56/04 vom 19.04.2007

Rechtsgebiete:UStG 1999, Richtlinie 77/388/EWG
Schlagworte:Höhe der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der unentgeltlichen privaten Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes
Stichwort:Höhe der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der unentgeltlichen privaten Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes
Leitsatz:Die Neuregelung der Bemessungsgrundlage in § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG 1999 durch das EURLUmsG vom 9. Dezember 2004 (BGBl I 2004, 3310) gilt mit Wirkung vom 1. Juli 2004. Soweit sich das zuvor erlassene BMF-Schreiben vom 13. April 2004 (BStBl I 2004, 468) als "Interpretation" des bisherigen Kostenbegriffs in § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG 1999 a.F. Rückwirkung auf davor liegende "offene" Besteuerungszeiträume beilegt, gibt es dafür keine Rechtsgrundlage.
Volltext: BFH - Urteil, V R 56/04




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