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Höchstzahlverfahren

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BAYERISCHER-VGH – Urteil, 4 BV 03.1159 vom 17.03.2004

Rechtsgebiete:GO
Schlagworte:Ausschussbesetzung, Spiegelbildlichkeit, Proportionalität, D'Hondt, Hare-Niemeyer, Saint Lague/Schepers, Höchstzahlverfahren, Restverteilungsverfahren, Verzerrungsverbot, Überaufrundung
Stichwort:Höchstzahlverfahren
Leitsatz:Die Pflicht des Gemeinderates, bei der Zusammensetzung der Ausschüsse dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen (Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO), schließt die Sitzverteilung nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren aus, wenn eine dabei im Einzelfall durch eine sog. Über-Aufrundung auftretende Überrepräsentation einer Fraktion zu Lasten einer anderen durch alternative Verfahren (z.B. nach Hare-Niemeyer oder Saint Laguë/Schepers) vermieden wird, ohne dass die bei jenen Verfahren auftretenden Rundungsfehler zu einer Unterrepräsentation anderer Fraktionen bzw. Gruppen führen.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 4 BV 03.1159




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