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Höchstzahl pro Kiefer

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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 12.07 vom 28.05.2008

Rechtsgebiete:GG, LBG RP, BVO RP
Schlagworte:Angemessenheit, Beihilfe, Berücksichtigung vorhandener Implantate, Eigenversorgung, Einzelzahnlücke, Erforderlichkeit, ergänzende Beihilfe, Freiendlücken, Fürsorge, Höchstzahl pro Kiefer, Implantat, implantologische Leistungen, Leistungsausschluss, Obergrenze, Sparsamkeit, Überversorgung, Willkür, zahnärztliche Behandlung, Zahnimplantat
Stichwort:Höchstzahl pro Kiefer
Leitsatz:§ 90 Abs. 1 LBG Rheinland-Pfalz stellt keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Beihilfenverordnung dar. Die Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz ist jedoch für eine Übergangszeit weiterhin anzuwenden (wie Urteil vom heutigen Tag BVerwG 2 C 1.07).

Die Beschränkung der Beihilfefähigkeit implantologischer Zahnarztleistungen auf vier Implantate pro Kiefer "einschließlich vorhandener Implantate" ist unwirksam, soweit bei der Zählung Implantate mitgerechnet werden, deren Kosten nicht aus öffentlichen Mitteln mitgetragen worden sind.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 12.07




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