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Höchstgrenze des Ordnungsgelds bei betriebsverfassungsrechtlichem Unterlassungstitel

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Beschluss, 4 TaBV 23/07 vom 27.07.2007

Rechtsgebiete:BetrVG, ArbGG
Schlagworte:Höchstgrenze des Ordnungsgelds bei betriebsverfassungsrechtlichem Unterlassungstitel
Stichwort:Höchstgrenze des Ordnungsgelds bei betriebsverfassungsrechtlichem Unterlassungstitel
Leitsatz:Das Ordnungsgeld ist auch bei einer Zwangsvollstreckung eines Unterlassungstitels aufgrund eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs des Betriebsrats analog § 23 Abs. 3 S. 5 BetrVG auf 10.000,00 ¤ begrenzt.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 4 TaBV 23/07




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