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Höchstbefristungsgrenze

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BAG – Urteil, 7 AZR 672/97 vom 03.03.1999

Rechtsgebiete:HRG
Schlagworte:Befristetes Arbeitsverhältnis nach dem HRG, Höchstbefristungsgrenze, Vertragsverlängerung nach einer Unterbrechungszeit wegen Mutterschutz und Erziehungsurlaub
Stichwort:Höchstbefristungsgrenze
Leitsatz:Leitsätze:

1. Das Vorliegen des Unterbrechungstatbestandes des § 57 c Abs. 6 Nr. 3 HRG wegen der Gewährung von Erziehungsurlaub setzte voraus, daß während des Erziehungsurlaubs keine Beschäftigung erfolgt ist.

2. Der Unterbrechungstatbestand des § 57 c Abs. 6 Nr. 1 HRG wegen einer Verkürzung der Arbeitszeit für die Wahrnehmung familiärer Betreuungsaufgaben gilt nicht für diejenigen Zeitverträge nach dem HRG, die vor dem 22. Dezember 1990 vereinbart worden sind.

Aktenzeichen: 7 AZR 672/97
Bundesarbeitsgericht 7. Senat Urteil vom 03. März 1999
- 7 AZR 672/97 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
- 86 Ca 29075/96 -
Urteil vom 13. März 1997

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
- 18 Sa 51/97 -
Urteil vom 24. September 1997
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 672/97




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