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Hochwasserrückhaltung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 10722/08.OVG vom 12.02.2009

Rechtsgebiete:LWG, URG, VwVfG, WHG
Schlagworte:Abpumpkapazität, nicht enteignend Betroffener, Bodendurchlässigkeit, Bodenverhältnisse, Deichbruchgefahr, Druckwasser, Effektivitätsgebot, Eintrittswahrscheinlichkeit, Extremniederschlagsereignisse, Fluchtwegproblematik, Grundwassermodell, Hochwasserrückhaltung, Kausalitätserfordernis, Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie, Planaufstellungsbeschluss, Polder, Probeflutung, Qualmwasser, Schöpfwerke, Schutznormtheorie, Standortalternative, Umweltverträglichkeitsprüfung, Vernässung, zwingende Versagungsgründe
Stichwort:Hochwasserrückhaltung
Leitsatz:1. Kommunen sowie nicht enteignend Betroffene können sich gegenüber einem wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss nicht auf die Verletzung von natur-, umwelt- und artenschutzrechtlichen Belangen berufen.

2. Die Verletzung solcher Belange können sie auch nicht im Hinblick auf die Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft rügen, wenn das Planfeststellungsverfahren bereits vor dem 25. Juni 2005 eingeleitet worden ist.

3. Ein Planfeststellungsbeschluss bezüglich einer Hochwasserrückhaltung, bei dem das zugrundeliegende Grundwassermodell in seiner Aussagegenauigkeit durch weitere Bohrungen und Pumpversuche verbessert werden könnte, ist jedenfalls dann nicht fehlerhaft, wenn mit dem Planfeststellungsbeschluss eine Probeflutung angeordnet und die aufgrund der dadurch gewonnenen Erkenntnisse eventuell noch erforderlichen Anpassungen vorbehalten werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10722/08.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 11787/03.OVG vom 05.08.2004

Rechtsgebiete:WHG, LWG, ROG, VwVfG
Schlagworte:Planfeststellung, Planfeststellungsbeschluss, Abwägung, Abwägungsmangel, Abwägungsfehler, Abwägungsergebnis, Einfluss, Planrechtfertigung, Pächter, Pachtflächen, Klagebefugnis, Enteignung, Vorwirkung, enteignungsrechtliche Vorwirkung, Eigentum, Grundeigentum, Zulässigkeit der Enteignung, Entscheidung, Deichbau, Hochwasser, Hochwasserschutz, Hochwasserrückhaltung, Hochwasserretention, Rückhaltung, Retention, gesteuerte Rückhaltung, ungesteuerte Rückhaltung, Polder, Hochwasserpolder, Alternative, Alternativenprüfung, Planungsalternative, Standortalternative, Alternativstandort, Raumordnung, Entscheid, raumordnerischer Entscheid, Raumordnungsverfahren, Bindungswirkung, Präklusion, Einwendungsausschluss, Verwirkungspräklusion, Vorbehalt, Entscheidungsvorbehalt, nachfolgendes Verfahren, Landwirt, Landwirtschaft, Betrieb, landwirtschaftlicher Betrieb, Flächenverlust, Flächeneinbuße, Existenzgefährdung, Existenzbedrohung, Flurbereinigung Bodenordnungsverfahren, Unternehmensflurbereinigung, Landabfindung
Stichwort:Hochwasserrückhaltung
Leitsatz:1. Ein Planfeststellungsbeschluss für eine Maßnahme der Hochwasserrückhaltung kann enteignungsrechtliche Vorwirkungen auch dann entfalten, wenn (noch) keine Entscheidung über die Zulässigkeit der Enteignung gemäß § 120 Abs. 3 Satz 2 LWG ergangen ist.

2. Zur Planrechtfertigung und Abgewogenheit einer Planfeststellung für eine Maßnahme des Hochwasserschutzes am Oberrhein.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 11787/03.OVG


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