Hochverrat
Nachfolgend finden Sie Entscheidungen der Gerichte zum Thema Hochverrat:
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Insgesamt sind 11 Entscheidungen zum Begriff - Hochverrat - im Volltext in unserer Datenbank vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:
| Gericht: | BSG |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, B 5a/5 R 30/07 R |
| Verkündungsdatum: | 30.07.2008 |
| Rechtsgebiete: | SGB VI |
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| Gericht: | BSG |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, B 5a/5 R 30/07 R |
| Verkündungsdatum: | 30.07.2008 |
| Rechtsgebiete: | SGB VI, BeamtVG, SGG |
| Leitsatz: | Eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Verlustes des Anspruchs auf beamtenrechtliche Versorgung setzt einen umfassenden Anspruchsverlust voraus. Ein solcher liegt nicht vor, wenn die Witwe eines Beamten lediglich von einzelnen Versorgungsleistungen ausgeschlossen ist. |
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| Gericht: | HESSISCHER-VGH |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 8 UE 3140/05.A |
| Verkündungsdatum: | 26.07.2007 |
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Leitsatz: | 1. Bei einer geltend gemachten religiösen Verfolgungsgefährdung wegen eines in Deutschland vorgenommenen Glaubenswechsels vom Islam zum Christentum bedarf es einer gerichtlichen Prüfung der inneren, religiös-persönlichkeitsprägenden Beweggründe.
2. Eine solche Prüfung ist nur dann entbehrlich, wenn der in Deutschland nur formal vollzogene Glaubensübertritt allein für sich im islamischen Heimatland de schutzsuchenden Ausländers mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit selbst dann zu erheblichen Verfolgungsmaßnahmen führen würde, wenn er dort seine christliche Glaubenszugehörigkeit verheimlichen, verleugnen oder aufgeben würde; für eine derartige Verfolgungspraxis in Afghanistan sind konkrete Anhaltspunkte nicht ersichtlich.
3. Einzelfall eines in Deutschland während des Asylklageverfahrens durchgeführten Glaubenswechsels afghanischer Staatsangehöriger, der nach gerichtlicher Überzeugung nicht auf einer ernsthaften, aus einem inneren Bedürfnis heraus erfolgten Gewissensentscheidung, sondern nur auf asyl- bzw. verfahrenstaktischen Erwägungen beruht. |
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| Gericht: | OVG-SAARLAND |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 1 A 222/07 |
| Verkündungsdatum: | 26.06.2007 |
| Rechtsgebiete: | RL |
| Leitsatz: | Die Vorgaben des Art. 10 Abs. 1 b RL zum Begriff der Religion gewähren dem Einzelnen einen über das religiöse Existenzminimum hinausgehenden Schutz religiöser Betätigung.
Einem Konvertiten kommt der Schutz des Art. 10 Abs. 1 b RL vollumfänglich zugute, wenn er die Religion aus religiöser Überzeugung gewechselt hat und durch die neue Religion in seiner religiösen Identität geprägt wird. Ob dies der Fall ist, bedarf der Prüfung im Einzelfall. |
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| Gericht: | BVERWG |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, BVerwG 1 C 14.04 |
| Verkündungsdatum: | 07.12.2004 |
| Rechtsgebiete: | AuslG, EMRK, VwGO |
| Leitsatz: | Bei der Abschiebung in einen anderen Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention besteht eine Mitverantwortung des abschiebenden Staates, die Konventionsrechte im Zielstaat der Abschiebung zu gewährleisten, nur dann, wenn dem Ausländer nach seiner Abschiebung Folter oder sonstige schwere und irreparable Misshandlungen drohen und effektiver Rechtsschutz - auch durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - nicht oder nicht rechtzeitig zu erreichen ist. |
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| Gericht: | BVERWG |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, BVerwG 1 C 9.03 |
| Verkündungsdatum: | 20.01.2004 |
| Rechtsgebiete: | AuslG, GFK |
| Leitsatz: | Das Verbot für zum Christentum konvertierte Muslime (hier: im Iran), an "öffentlichen oder offiziellen" Gottesdiensten der christlichen Kirchen teilzunehmen, verletzt noch nicht das asylrechtlich geschützte religiöse Existenzminimum. Eine solche Verletzung kommt grundsätzlich erst dann in Betracht, wenn sie sich auch zum gemeinsamen Gebet und Gottesdienst mit Gleichgesinnten abseits der Öffentlichkeit nicht ohne asylerhebliche Gefährdung zusammenfinden können. |
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| Gericht: | BSG |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, B 4 RA 52/02 R |
| Verkündungsdatum: | 23.10.2003 |
| Rechtsgebiete: | ERG |
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| Gericht: | SAECHSISCHES-OVG |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, A 2 B 771/02 |
| Verkündungsdatum: | 10.12.2002 |
| Rechtsgebiete: | AuslG |
| Leitsatz: | 1. Der Abfall vom Islam (Apostasie) ist nicht nach kodifiziertem iranischem Strafrecht, jedoch nach islamischem Recht mit Strafe bedroht. Nach der im Iran geübten Rechtspraxis droht jedoch nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit wegen des in Deutschland erfolgten Übertritts zum christlichen Glauben die Gefahr, in asylrelevanter Weise nach religiösem Recht bestraft oder sonst verfolgt zu werden.
2. Das religiöse Existenzminimum eines in Deutschland vom moslemischen zum christlichen Glauben übergetretenen iranischen Staatsangehörigen ist im Falle der Rückkehr in den Iran auch dann gewahrt, wenn der Apostat dort seinen neuen christlichen Glauben ausüben und nicht verleugnen will. |
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| Gericht: | BSG |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, B 4 RA 16/01 R |
| Verkündungsdatum: | 31.10.2002 |
| Rechtsgebiete: | ERG |
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| Gericht: | HESSISCHER-VGH |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 12 UE 2982/00.A |
| Verkündungsdatum: | 05.08.2002 |
| Rechtsgebiete: | AuslG |
| Leitsatz: | Nachdem sich die Lage im Südosten der Türkei in den letzten Monaten erheblich verändert hat, kann eine Gruppenverfolgung kurdischer Volkszugehöriger seit etwa Beginn des Jahres 2002 nicht mehr angenommen werden. Kurdischen Volkszugehörigen kann daher die Rückkehr sowohl in die noch unter Notstandsrecht stehenden Provinzen als auch in alle Gebiete außerhalb der Notstandsprovinzen zugemutet werden; auf das Bestehen einer zumutbaren inländischen Fluchtalternative und die Möglichkeit, dort das notwendige Existenzminimum zu erzielen, kommt es insoweit nicht mehr an. |
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