JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > H > Hochverrat
| Rechtsgebiete: | AuslG |
| Schlagworte: | Gruppenverfolgung, Türkei, Kurden, Flüchtlingsanerkennung |
| Stichwort: | Hochverrat |
| Leitsatz: | Nachdem sich die Lage im Südosten der Türkei in den letzten Monaten erheblich verändert hat, kann eine Gruppenverfolgung kurdischer Volkszugehöriger seit etwa Beginn des Jahres 2002 nicht mehr angenommen werden. Kurdischen Volkszugehörigen kann daher die Rückkehr sowohl in die noch unter Notstandsrecht stehenden Provinzen als auch in alle Gebiete außerhalb der Notstandsprovinzen zugemutet werden; auf das Bestehen einer zumutbaren inländischen Fluchtalternative und die Möglichkeit, dort das notwendige Existenzminimum zu erzielen, kommt es insoweit nicht mehr an. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 12 UE 2982/00.A | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, AsylVfG, VwGO, ZPO |
| Stichwort: | Hochverrat |
| Leitsatz: | Der Abfall vom islamischen Glauben und der - in Deutschland vollzogene - Übertritt zum Christentum führt einen iranischen Staatsangehörigen ohne zusätzliche Umstände noch nicht zu einer beachtlichen Verfolgungswahrscheinlichkeit. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Urteil, 1 Bf 486/98.A | |
| Rechtsgebiete: | BVerfGG, BetrAVG, StGB, RZVK-Satzung, VersTV-G, BGB, GG |
| Stichwort: | Hochverrat |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BVERFG - Beschluss, 1 BvR 387/00 | |
| Rechtsgebiete: | StrRehaG, GG |
| Stichwort: | Hochverrat |
| Leitsatz: | Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 7. Dezember 1999 - 2 BvR 1533/94 - 1. Die Vorschrift des § 1 Abs. 1 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, nach der eine Verurteilung durch ein DDR-Gericht wegen Fahnenflucht in der Regel keinen Anspruch auf strafrechtliche Rehabilitierung begründet, verletzt den Verurteilten nicht in seinen Grundrechten aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG. 2. Das Rehabilitierungsgericht verletzt den Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes), wenn es die Tatsachenfeststellungen des DDR-Gerichts schlicht übernimmt, obwohl der Vortrag politischer Verfolgung Anlaß zur Prüfung gegeben hätte. |
| Volltext: BVERFG - Urteil, 2 BvR 1533/94 | |
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