Die Sonderregelungen für die neuen Länder im Hochschulpakt 2020 haben jedenfalls für die Studiengänge, in denen die Studienanfängerzahl für das Wintersemester 2006/2007 gegenüber dem Jahr 2005 nicht niedriger festgesetzt worden ist, für den mit dem 1. Oktober 2006 beginnenden Berechnungszeitraum keine unmittelbaren kapazitätswirksamen Folgen.