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Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 13 S 887/03 vom 07.10.2003

Rechtsgebiete:StAG, BGB, ARB 1/80
Schlagworte:Einbürgerungsanspruch von Kindern, Einbürgerungsantrag, mitsorgeberechtigter Elternteil, gesetzliche Vertretung, Ermächtigung, Assoziationsrecht, Vorliegen der Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG, maßgeblicher Zeitpunkt, historische Auslegung
Stichwort:historische Auslegung
Leitsatz:1. Der mitsorgeberechtigte Elternteil kann allein wirksam die Einbürgerung seines Kindes beantragen, wenn er hierzu von dem anderen Elternteil ermächtigt ist. Die Wirksamkeit des Antrags setzt nicht voraus, dass die Ermächtigung zum Zeitpunkt der Antragstellung oder bis zum Ablauf einer Antragsfrist belegt wird. Ein entsprechender Nachweis kann auch nachträglich erbracht werden.

2. Ein assoziationsrechtlich begründetes Aufenthaltsrecht des maßgeblichen Elternteils eines minderjährigen Kindes aus Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 ist bei der Anwendung des § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG zu beachten. Die verspätete Beantragung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ist demgemäß für das Merkmal des achtjährigen rechtmäßigen Aufenthalts im Inland nach § 4 Abs. 3 Satz 1 AuslG unerheblich, wenn dem maßgeblichen Elternteil trotz dieser Verspätung ein solches Aufenthaltsrecht zustand.

3. Für den Einbürgerungsanspruch nach § 40b StAG reicht es aus, dass die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG zum Zeitpunkt der nach § 40b Satz 2 StAG fristgerecht erfolgten Antragstellung vorgelegen haben; sie müssen nicht mehr zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Einbürgerung gegeben sein (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Senats vom 18.3.2002 - 13 S 442/02 -).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 13 S 887/03



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10429/03.OVG vom 09.07.2003

Rechtsgebiete:LWaldG, LWaldGDVO, GG, LV
Schlagworte:Forstrecht, Forstrevier, Revier, Revierdienst, Förster, Erstattung, Personalkostenerstattung, forstbetriebliche Aufgaben, sonstige forstliche Aufgaben, Körperschaftswald, kommunales Forstrevier, flächenbezogene Erstattung, personenbezogene Erstattung, Kappungsgrenze, Rechtverordnung, Verordnung, Nichtigkeit, Teilnichtigkeit, Unwirksamkeit, Ermächtigungsgrundlage, Referentenentwurf, historische Auslegung, subjektive Auslegung, Auslegung
Stichwort:historische Auslegung
Leitsatz:§ 9 Abs. 2, 2. Halbsatz LWaldGDVO, der die Kostenerstattung des Landes für die Wahrnehmung sonstiger forstlicher Aufgaben durch kommunale Förster auf dreißig Prozent der durchschnittlichen Personalausgaben pro Person begrenzt, ist nicht von der Verordnungsermächtigung des § 28 Abs. 4 LWaldG gedeckt und daher nichtig.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10429/03.OVG


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