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Hinzuziehung

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 E 37/08 vom 25.05.2009

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Vorverfahren, Hinzuziehung, Gemeinde
Stichwort:Hinzuziehung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 E 37/08



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 O 166/08 vom 08.01.2009

Rechtsgebiete:GKG
Schlagworte:Grund, Hinzuziehung, Höhe, Kostenerstattung, Rechtsanwalt, Streit, Streitwert, Vorverfahren
Stichwort:Hinzuziehung
Leitsatz:1. Zur Streitwertfestsetzung, wenn in Verwaltungsstreitverfahren über die Pflicht zur Kostenerstattung der im Vorverfahren entstehenden Kosten dem Grunde nach gestritten wird.

2. Werden die im Rahmen des Vorverfahrens entstandenen Rechtsanwaltskosten erst nach Abschluss des erstinstanzlichen Klageverfahrens - etwa in einer fiktiven Kostenrechnung - beziffert, können diese grundsätzlich für die Bemessung des Streitwertes als der sich für den Rechtsmittelführer ergebenden Bedeutung der Sache zugrunde gelegt werden.

3. Dies gilt nicht nur für den Fall, dass die angeführten Rechtsanwaltskosten - ungeachtet des Streites über die Erstattungspflicht - unstreitig sind, sondern auch dann, wenn zwischen den Beteiligten bereits schon Streit über den Umfang der etwaigen Kostenentstehung und -erstattung besteht.

4. Ob von diesem Grundsatz eine Ausnahme für den Fall zu machen ist, dass ein Rechtsmittelführer erst nach Ergehen einer positiven erstinstanzlichen Entscheidung sein Interesse beziffert und dabei von offensichtlich rechtsfehlerhaften Ansätzen, insbesondere allein aus Gründen der Höhe der Kostenerstattung in diesem Verfahren, ausgeht, bedarf vorliegend keiner Klärung.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 O 166/08

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 M 103/07 vom 26.06.2007

Rechtsgebiete:LSA-BG
Schlagworte:Beamter, Dienstfähigkeit, Dienstunfähig, Fachärzte, Hinzuziehung, Prüfungsumfang, Untersuchung, amtsärztliche, Verhältnismäßigkeit, Zweifel
Stichwort:Hinzuziehung
Leitsatz:1. Zur Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten gemäß § 42 Abs. 1 Satz 3 BG LSA i. V. m. §§ 45b, 7 Abs. 4 Satz 2 BG LSA.

2. Der Beamte ist zur Mitwirkung bei der Überprüfung seiner Dienstfähigkeit verpflichtet.

3. Die an den Beamten gerichtete Aufforderung, sich wegen Zweifeln an seiner Dienstunfähigkeit bzw. Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, kann von den Verwaltungsgerichten nur darauf überprüft werden, ob sie ermessensfehlerhaft, insbesondere willkürlich ist.

4. Dabei ist eine Weisung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, dann gerechtfertigt, wenn sich die Zweifel des Dienstherrn an der Dienstunfähigkeit des Beamten auf konkrete Umstände stützen und "nicht aus der Luft gegriffen" sind.

5. Art und Umfang einer - amtsärztlichen - Untersuchung sind dabei grundsätzlich der ärztlichen Entscheidung überlassen; das Ausmaß der ärztlichen Untersuchung muss indes durch den Anlass gerechtfertigt (verhältnismäßig) sein.

6. Der Amtsarzt entscheidet zugleich über die Frage (der Erforderlichkeit) der Hinzuziehung eines Facharztes, die deswegen geboten sein kann, weil der Amtsarzt selbst in dem betreffenden Fachgebiet nicht die erforderliche Sach- und Fachkenntnis oder Ausstattung besitzt.

7. § 7 Abs. 4 Satz 2 BG LSA regelt nicht den Umfang ("Erforderlichkeit") der ärztlichen Begutachtung selbst. Diese ergibt sich vielmehr aus der Art und Weise der Zweifel an der Dienstfähigkeit des Beamten sowie dem von ihm innegehabten Amt mit den an dessen Erfüllung zu stellenden Anforderungen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 M 103/07

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 3 O 97/06 vom 05.03.2007

Rechtsgebiete:VwGO, VwVfG, LSA-VwVfG
Schlagworte:Kostenerstattung, Vorverfahren, Hinzuziehung, Bevollmächtigter, Notwendigkeit, Rundfunkgebühren
Stichwort:Hinzuziehung
Leitsatz:Anders als im isolierten Vorverfahren besteht ein Anspruch auf Erstattung der Kosten des Vorverfahrens auch in Verfahren betreffend die Rundfunkgebührenbefreiung, wenn durch gerichtliche Entscheidung die Hinzuziehung einer Bevollmächtigen im Vorverfahren für notwendig erklärt wird.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 3 O 97/06


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