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Hinzuverdienstgrenze

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 13 R 119/07 R vom 26.06.2008

Rechtsgebiete:SGB VI, SGB X
Schlagworte:Altersrente für Frauen - Hinzuverdienstgrenze - zweimaliges Überschreiten - Vormonatsprinzip - Kalenderjahr
Stichwort:Hinzuverdienstgrenze
Leitsatz:1. Die Prüfung, ob ein sog privilegiertes Überschreiten iS des § 34 Abs 2 S 2 Halbs 2 SGB VI vorliegt, richtet sich grundsätzlich nach der im Vormonat eingehaltenen Hinzuverdienstgrenze (Anschluss an BSG vom 6.2.2007 - B 8 KN 3/06 R = SozR 4-2600 § 96a Nr 9).

2. Das Vormonatsprinzip ist kalenderjahresübergreifend anzuwenden.
Volltext: BSG - Urteil, B 13 R 119/07 R



OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 3 B 32.05 vom 11.01.2007

Rechtsgebiete:GG, AbgG
Schlagworte:Bundestag, Abgeordneter, Entschädigung, Hochschullehrer, Inkompatibilität, Vergütung, Anrechnung, Einkommen aus Verwendung im öffentlichen Dienst, Hinzuverdienstgrenze, Gleichbehandlung, Verwirkung
Stichwort:Hinzuverdienstgrenze
Leitsatz:§ 9 Abs. 2 Satz 3 AbgG stellt für die Vergütung, die ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages aus einer neben dem Mandat ausgeübten Tätigkeit als Hochschullehrer bezieht, keine Anrechnungsregelung dar, sondern die Bestimmung einer Hinzuverdienstgrenze.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 3 B 32.05

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 2 LB 278/01 vom 21.10.2003

Rechtsgebiete:BGB, BeamtVG, SGB VI, VAErstV, VAHRG
Schlagworte:Altersrente, vorgezogene, Dienstherrnwechsel, Hinzuverdienstgrenze, Härteausgleich, Quasisplitting, Renten, Rentenanpassung, Träger der Versorgungslast, Versorgungskürzung
Stichwort:Hinzuverdienstgrenze
Leitsatz:1. Kann der im Versorgungsausgleich begünstigte geschiedene Ehegatte eines Ruhestandsbeamten eine Altersrente beanspruchen, schließt diese Möglichkeit des Rentenbezuges das Vorliegen einer Härte i. S. des § 5 Abs. 1 VAHRG mit der Folge aus, dass die Versorgung des Beamten nach § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG gekürzt werden kann.

2. Auch bei einem Wechsel des Dienstherrn ist der letzte Dienstherr als zuständiger Träger der Versorgungslast zur Kürzung der Versorgung des geschiedenen Beamten nach § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG berechtigt.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 2 LB 278/01


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