JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > H > Hinzuverdienstgrenze
| Rechtsgebiete: | SGB VI, SGB X |
| Schlagworte: | Altersrente für Frauen - Hinzuverdienstgrenze - zweimaliges Überschreiten - Vormonatsprinzip - Kalenderjahr |
| Stichwort: | Hinzuverdienstgrenze |
| Leitsatz: | 1. Die Prüfung, ob ein sog privilegiertes Überschreiten iS des § 34 Abs 2 S 2 Halbs 2 SGB VI vorliegt, richtet sich grundsätzlich nach der im Vormonat eingehaltenen Hinzuverdienstgrenze (Anschluss an BSG vom 6.2.2007 - B 8 KN 3/06 R = SozR 4-2600 § 96a Nr 9). 2. Das Vormonatsprinzip ist kalenderjahresübergreifend anzuwenden. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 13 R 119/07 R | |
| Rechtsgebiete: | GG, AbgG |
| Schlagworte: | Bundestag, Abgeordneter, Entschädigung, Hochschullehrer, Inkompatibilität, Vergütung, Anrechnung, Einkommen aus Verwendung im öffentlichen Dienst, Hinzuverdienstgrenze, Gleichbehandlung, Verwirkung |
| Stichwort: | Hinzuverdienstgrenze |
| Leitsatz: | § 9 Abs. 2 Satz 3 AbgG stellt für die Vergütung, die ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages aus einer neben dem Mandat ausgeübten Tätigkeit als Hochschullehrer bezieht, keine Anrechnungsregelung dar, sondern die Bestimmung einer Hinzuverdienstgrenze. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 3 B 32.05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BeamtVG, SGB VI, VAErstV, VAHRG |
| Schlagworte: | Altersrente, vorgezogene, Dienstherrnwechsel, Hinzuverdienstgrenze, Härteausgleich, Quasisplitting, Renten, Rentenanpassung, Träger der Versorgungslast, Versorgungskürzung |
| Stichwort: | Hinzuverdienstgrenze |
| Leitsatz: | 1. Kann der im Versorgungsausgleich begünstigte geschiedene Ehegatte eines Ruhestandsbeamten eine Altersrente beanspruchen, schließt diese Möglichkeit des Rentenbezuges das Vorliegen einer Härte i. S. des § 5 Abs. 1 VAHRG mit der Folge aus, dass die Versorgung des Beamten nach § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG gekürzt werden kann. 2. Auch bei einem Wechsel des Dienstherrn ist der letzte Dienstherr als zuständiger Träger der Versorgungslast zur Kürzung der Versorgung des geschiedenen Beamten nach § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG berechtigt. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 2 LB 278/01 | |
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