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Hinzurechnung der Hälfte der Pachtzinsen beim Gewerbeertrag des Pächters eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, I R 55/06 vom 04.04.2007

Rechtsgebiete:AO 1977, GewStG, KStG, UStG
Schlagworte:Hinzurechnung der Hälfte der Pachtzinsen beim Gewerbeertrag des Pächters eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes
Stichwort:Hinzurechnung der Hälfte der Pachtzinsen beim Gewerbeertrag des Pächters eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes
Leitsatz:Verpachtet eine gemeinnützige Körperschaft einen zuvor von ihr selbst betriebenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, unterliegt sie mit den Pachteinnahmen solange der Körperschaft- und Gewerbesteuer, bis sie die Betriebsaufgabe erklärt. Überschreiten die Pachteinnahmen die Besteuerungsgrenze des § 64 Abs. 3 AO nicht, sind bei ihr die Pachtentgelte allerdings nicht zur Gewerbesteuer heranzuziehen. Gemäß § 8 Nr. 7 Satz 1 GewStG ist daher die Hälfte der Pachtzinsen beim Pächter dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen.
Volltext: BFH - Urteil, I R 55/06




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