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Hinweispflicht des Gerichts bei Durchführung der mündlichen Verhandlung

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Beschluss, B 9 VS 3/08 B vom 02.10.2008

Rechtsgebiete:SGG, GG
Schlagworte:Einverständnis des Beteiligten mit Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Hinweispflicht des Gerichts bei Durchführung der mündlichen Verhandlung
Stichwort:Hinweispflicht des Gerichts bei Durchführung der mündlichen Verhandlung
Leitsatz:Teilt ein nicht rechtskundig vertretener Beteiligter mit seiner Erklärung, er sei mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch Urteil einverstanden, zugleich mit, es sei somit davon auszugehen, dass der angesetzte Verhandlungstermin entfalle, so hat ihn das Gericht auf den Irrtum hinzuweisen, bevor es die mündliche Verhandlung durchführt; anderenfalls verletzt es dessen Anspruch auf rechtliches Gehör.
Volltext: BSG - Beschluss, B 9 VS 3/08 B




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