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Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO hat Regelungscharakter

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IV R 1/07 vom 04.09.2008

Rechtsgebiete:AO, FGO
Schlagworte:Ablauf der Festsetzungsfrist bei vorläufiger Steuerfestsetzung - Beseitigung der Ungewissheit in Liebhaberei-Fällen - Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO hat Regelungscharakter - Ermittlung des wirklichen Klagebegehrens durch das Gericht
Stichwort:Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO hat Regelungscharakter
Leitsatz:Die Ungewissheit i.S. von § 165 AO i.V.m. § 171 Abs. 8 AO, ob ein Steuerpflichtiger mit Einkünfteerzielungsabsicht tätig geworden ist oder ob Liebhaberei vorliegt, ist beseitigt, wenn die für die Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht maßgeblichen Hilfstatsachen festgestellt werden können und das FA davon positive Kenntnis hat.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 1/07




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