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Hinterbliebenenrente

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 13/4 R 41/06 R vom 17.04.2008

Rechtsgebiete:SGB VI, SGB IV, RAAG, SGB VI u.a. ÄndG II, RWWgG, GG
Schlagworte:Hinterbliebenenrente - Einkommensanrechnung - Einkommensänderung - "vom Zeitpunkt der nächsten Rentenanpassung an" - "vom nächstfolgenden 1. Juli an
Stichwort:Hinterbliebenenrente
Leitsatz:1. Trotz der Aussetzung der Rentenanpassung zum 1.7.2004 waren bei Beziehern von Hinterbliebenenrenten Minderungen des Einkommens um weniger als zehn Prozent bereits zu diesem Datum rentensteigernd zu berücksichtigen.

2. Der Notwendigkeit dieser verfassungskonformen Auslegung steht nicht entgegen, dass das Gesetz erst mit Wirkung ab 23.6.2006 statt auf den Zeitpunkt der "nächsten Rentenanpassung" auf den "nächstfolgenden 1. Juli" abstellt.
Volltext: BSG - Urteil, B 13/4 R 41/06 R



LAG-KOELN – Urteil, 7 Sa 139/06 vom 19.07.2006

Rechtsgebiete:VTV Deutsche Welle, Richtlinie 200/78/EG, EG-Vertrag, GG, BAT
Schlagworte:Betriebliche Altersversorgung, Hinterbliebenenrente, Witwen- und Witwerrente, Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Regelungslücke, Diskriminierung wegen des Geschlechts
Stichwort:Hinterbliebenenrente
Leitsatz:1. § 13 VTV Deutsche Welle, welcher im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung dem "überlebenden Ehegatten" eine "Witwen- und Witwerrente" zubilligt, ist auf eingetragene Lebenspartner nicht entsprechend anwendbar.

2. Ein Verstoß gegen die Richtlinie 200/78/EG (Diskriminierung wegen der sexuellen Identität) liegt insoweit nicht vor.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 139/06

BSG – Urteil, B 2 U 31/04 R vom 07.02.2006

Rechtsgebiete:SGB VII, BVG, BKV
Schlagworte:gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - Berufskrankheit - Nachweis der Kausalität - Rechtsvermutung - postume Feststellung der Berufskrankheit und der MdE - Offenkundigkeit - Lungenkrebs
Stichwort:Hinterbliebenenrente
Leitsatz:Die Rechtsvermutung des § 63 Abs 2 SGB 7 gilt auch dann, wenn die Bescheide, mit denen der Unfallversicherungsträger das Vorliegen einer Berufskrankheit nach Nr 4104 der Anlage zur BKV feststellt und eine MdE um mindestens 50 vH festsetzt, erst nach dem Tod des Versicherten gegenüber dessen Rechtsnachfolgern ergehen.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 31/04 R

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10137/04.OVG vom 16.07.2004

Rechtsgebiete:VwVfG, BeamtVG, VAHRG, SGB VI, VwGO, VAHRG
Schlagworte:Beamtenrecht, Versorgungsbezüge, Versorgungsempfänger, Versorgungsausgleich, Versorgungsanwartschaft, Anwartschaft, Ausgleichsberechtigter, Ausgleichsverpflichteter, Rentenkonto, Härten, Regelung, Kürzungsbetrag, Festsetzungsbescheid, Änderung, Berechtigte, Leistungen, Rentenversicherung, Regelaltersrente, Hinterbliebene, Hinterbliebenenrente, Witwerrente, Halbwaisenrente, Rehabilitationsleistung, Grenzbetrag, Kürzung, Unverhältnismäßigkeit, Erstattung, Erstattungsanspruch, öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
Stichwort:Hinterbliebenenrente
Leitsatz:1. Hat der aus einem Versorgungsausgleich gemäß § 1587b Abs. 2 BGB Berechtigte vor seinem Tod keine Leistungen aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht erhalten, so wird die Versorgung des Verpflichteten nicht gemäß § 57 BeamtVG gekürzt, wenn den Hinterbliebenen des Verstorbenen aus dem Anrecht zeitlich begrenzt Leistungen lediglich in einer Höhe gewährt wurden oder werden, die absehbar den Grenzbetrag des § 4 Abs. 2 VAHRG nicht übersteigt.

2. Leistungen, die von den Hinterbliebenen des Verstorbenen nicht beantragt oder ihnen weder bewilligt noch gewährt wurden, sind bei der Ermittlung des Grenzbetrages nach § 4 Abs. 2 VAHRG nicht zu berücksichtigen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10137/04.OVG


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