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hinreichender Tatverdacht

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 3 Sa 491/03 vom 25.02.2004

Rechtsgebiete:BGB, KSchG
Schlagworte:Verdachtskündigung, strafbare Handlung, Vermögensdelikt, Diebstahl, Unterschlagung, objektive Tatsachen, subjektive Wertungen, hinreichender Tatverdacht, Aufklärungspflichten, entlastende Ermittlungen, Auflösungsantrag, Sanktionscharakter, ehrverletzende Behauptungen, Verbreitung im Intranet
Stichwort:hinreichender Tatverdacht
Leitsatz:1) Entsteht der Verdacht einer Straftat gegenüber einem Arbeitnehmer, muss dieser auf objektive (Indiz-)Tatsachen gründen. Die subjektive Wertung des Arbeitgebers reicht nicht aus. Es müssen schwerwiegende Verdachtsmomente vorliegen, die einen verständigen und gerecht abwägenden Arbeitgeber zum Ausspruch einer Kündigung veranlassen können. Der Arbeitgeber muss vor Ausspruch einer Verdachtskündigung alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhaltes unternehmen und prüfen, ob eine große Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der gekündigte Arbeitnehmer eine Straftat begangen hat. Er muss auch prüfen, ob nicht andere Personen als Täter in Betracht kommen.

2) Verdächtigt ein Arbeitgeber leichtfertig und ohne Vorhandensein objektiver Tatsachen einen Arbeitnehmer, eine Straftat begangen zu haben, stellt dieses eine ehrverletzende Behauptung dar, die zu einem Anspruch des Arbeitnehmers auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung führt. Verbreitet der Arbeitgeber, ohne das dieses zur etwaigen Verteidigung der eigenen Rechtsposition geboten war, diese Behauptung zudem im Intranet, ist dieses Verhalten des Arbeitgebers die Abfindung erhöhend zu berücksichtigen.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 491/03



OLG-KOBLENZ – Beschluss, 2 Ws 918/03 vom 15.12.2003

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Tatverdacht, dringender Tatverdacht, hinreichender Tatverdacht
Stichwort:hinreichender Tatverdacht
Leitsatz:1. Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis in seiner Gesamtheit eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass ein Beschuldigter, Angeschuldigter oder Angeklagter als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat. Bei der Prüfung des dringenden Tatverdachts ist im Zeitpunkt der Entscheidung aufgrund des dann vorliegenden Tatsachenmaterials ein auf die Verurteilungschancen bezogenes Wahrscheinlichkeitsurteil abzugeben.

2. Der dringende Tatverdacht ist dem Grad nach intensiver als der hinreichende Tatverdacht, von dem § 203 StPO die Eröffnung des Hauptverfahrens abhängig macht. Beide Stärkegrade des Verdachts sind im Regelfall auf verschiedene Zeitpunkte bezogen. Im Zeitpunkt der Anklageerhebung sind jedoch an den dringenden Tatverdacht stets höhere Anforderungen zu stellen als an den hinreichenden.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 2 Ws 918/03

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ws 133/03 vom 27.03.2003

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Eröffnung des Hauptverfahrens, hinreichender Tatverdacht, Aussage gegen Aussage, Mitangeklagter, Aussagenanalyse, Zuständigkeit, Verbindung
Stichwort:hinreichender Tatverdacht
Leitsatz:1. Steht wie vorliegend der bestreitenden Einlassung lediglich die belastende Aussage eines anderen Angeklagten gegenüber, sind auch nahe liegende Motive einer möglichen Falschbeschuldigung, insbesondere die Erwartung einer Milderung der eigenen Strafe oder eines sonstigen Vorteils, in die Überlegungen mit einzubeziehen.

2. Besondere Bedeutung kommt hierbei der Analyse seiner Aussage zu.

3. Der von der Staatsanwaltschaft gemäß ihrer Abschlussverfügung vom 16. Oktober 2002 eingeschlagene, vom Gesetz zwar nicht vorgesehene, grundsätzlich jedoch zulässige Weg (vgl. BGH NStZ 1996, 447), Anklage zur Strafkammer des Landgerichts zu erheben, um eine Verbindung dieser Sache mit dem dort gegen den Täter M. bereits anhängigen Verfahren zu erreichen, kann im Beschwerdeverfahren nicht weiter verfolgt werden.

Dem Senat bleibt daher nur die Möglichkeit, das Hauptverfahren vor dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht zu eröffnen.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ws 133/03

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 519/98 vom 28.05.2001

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Klageerzwingungsverfahren, begründeter Antrag auf gerichtliche Entscheidung, hinreichender Tatverdacht
Stichwort:hinreichender Tatverdacht
Leitsatz:Leitsatz

Für einen begründeten Klageerzwingungsantrag ist "hinreichender Tatverdacht" im Sinn des § 170 StPO erforderlich
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 519/98


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