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Hinreichende Konkretisierung

Entscheidungen der Gerichte

HESSISCHER-VGH – Urteil, 4 N 2282/02 vom 05.02.2004

Die einem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans zugrunde liegende positive Planungskonzeption muss sich nicht aus seinem Wortlaut erschließen. Es genügt, wenn sie in einer Weise verlässlich fixiert ist, die es der Gemeinde ermöglicht, einen Nachweis für den Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre zu erbringen. Zur Ermittlung des künftigen Planinhalts kann z.B. auf Vorlagen für die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung oder sonstige Unterlagen zurückgegriffen werden.

2. Die Planung einer Fläche für Windkraftanlagen auf einer Außenbereichsfläche als Versorgungsfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB stellt eine hinreichende Konkretisierung der Planungsabsichten der Gemeinde dar, wenn damit eine planerische Feinsteuerung für die Errichtung von Windkraftanlagen angestrebt wird.

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